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Grossen Jürg · Nationalrat · 2020-12-15

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2020-12-15

Wortprotokoll

Es gibt, wir haben es gehört, noch eine Differenz. Ich nehme mir aber gleich noch die Möglichkeit heraus, eine grundsätzliche Aussage zur Situation zu machen.

Die Corona-Lage hat sich in den letzten Wochen sehr stark verschärft. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung letzte Woche die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus stark verstärkt: Sperrstunde ab 19 Uhr, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken, Freizeitsportanlagen bleiben an Sonn- und an weiteren Feiertagen geschlossen. Diese Massnahmen betreffen erneut viele Wirtschaftsbereiche, welche teilweise bereits seit Längerem unter den Folgen von Covid-19 leiden. Diese Massnahmen bleiben mindestens bis zum 22.[NB]Januar gültig. Entwickeln sich die Fallzahlen jedoch weiter in die falsche Richtung, sind zusätzliche und auch länger dauernde Massnahmen möglich und bereits angekündigt.

Der Bundesrat will deshalb zu Recht, wir kommen dazu noch später, die Härtefallunterstützung mit zusätzlichen 1,5 Milliarden Franken ausbauen. Trotzdem ist mit Verzögerungen bei der Abwicklung der Gesuche und beim Geldfluss für die betroffenen Unternehmen zu rechnen. Wenn man oben mehr in ein Gefäss hineinschüttet - was ich ja grundsätzlich begrüsse -, dann kommt, wenn der Zapfhahn verstopft ist, unten nichts mehr heraus. Das ist etwas, was wir uns merken müssen. Wir müssen deshalb einerseits beim Covid-19-Gesetz Anpassungen machen. Dazu kommen wir nachher. Andererseits wollen wir Grünliberalen im Sinne einer möglichst fairen Behandlung den Grundsatz anwenden, dass in erster Linie Liquidität zur Verfügung gestellt wird und erst in zweiter Linie A-Fonds-perdu-Beiträge gesprochen werden. Diese Reihenfolge stellt die Liquidität der betroffenen Unternehmen sicher und ermöglicht eine ordentliche und objektive Überprüfung der Härtefallgesuche ohne personelle Überlastung in den Kantonen.

Leider hat unsere Kommission gestern knapp beschlossen, dem Bundesrat noch kein fixes Datum für die Wiedereinführung der Solidarbürgschaftskredite aufzuerlegen. Nichtsdestotrotz fordere ich ihn hiermit aufgrund der aktuellen Entwicklung nochmals mit Nachdruck auf, die Solidarbürgschaftskredite möglichst rasch wieder einzuführen und so den Druck bei den Ventilen, den ich erwähnt habe, zu lindern und Zeit für saubere Verfahren bei den Härtefallregelungen zu schaffen.

Zur verbleibenden Differenz: Die grünliberale Fraktion möchte diese Differenz bei Artikel 3 gütlich bereinigen. Wir haben uns bisher immer für eine Rückzahlfrist von fünf Jahren plus fünf Jahre für Härtefälle ausgesprochen. Wir fänden das im Grundsatz auch ausreichend. Die Mehrheit will zum wiederholten Mal an acht Jahren Laufzeit plus zwei Jahre für Härtefälle festhalten. Da die Krise nun, das wissen wir mittlerweile, länger dauert, die Rückzahlungsmöglichkeiten entsprechend kürzer sind, sind wir bereit, einen Schritt auf die Mehrheit zuzugehen, und unterstützen diesen Antrag. Es ist zu beachten, dass das den Bund nichts kostet und dass die Firmen die Kredite, wenn immer möglich, sowieso rasch zurückzahlen werden, da sie ja bis zur vollständigen Rückzahlung keine Dividenden oder Tantiemen ausschütten dürfen. Wenn die Differenz bestehen bleibt, werden wir uns in der Einigungskonferenz für einen Kompromiss einsetzen.