Bellaïche Judith · Nationalrat · 2020-12-15
Bellaïche Judith · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2020-12-15
Wortprotokoll
Wir stehen heute wieder am selben gefährlichen Ort wie vor wenigen Monaten, als dieser Rat Nichteintreten auf die Vorlage beschlossen hat. Zwar hat die nationalrätliche Kommission mittlerweile die Gesetzesrevision im Detail beraten, aber im Endergebnis droht abermals ein Scherbenhaufen. Während die Mehrheit der Kommission den Anwälten und Notaren dazu verhalf, sich dem Gesetz zu entziehen, sieht die Minderheit keinen ausreichenden Nutzen mehr in der abgeschwächten Vorlage und ist bereit, sie ganz zu versenken. Dass ein Teil dieses Rates darüber hinaus überhaupt keinen Handlungsbedarf sieht, kann nicht nachvollzogen werden.
Die Schweiz befindet sich im intensivierten Folgeprozess. Jede Schwachstelle, die geschlossen werden kann, sollten wir tatsächlich schliessen. Die Schweiz ist nicht nur einer der Spitzenfinanzplätze in Europa, sie ist schlicht die grösste Vermögensverwalterin weltweit. Wer international an der Spitze mitspielen will, kann sich nicht um die internationalen Spielregeln foutieren. Wir benötigen ein modernes, aktuelles Geldwäschereigesetz, das den Ansprüchen der internationalen Gemeinschaft entspricht. Es geht nicht an, dass wir uns, sei es wegen Partikularinteressen einer Berufsgattung, sei es aus Enttäuschung über das Ausscheiden gewisser Bestimmungen, unserer Verantwortung entziehen und die Waffen gegenüber der organisierten Kriminalität strecken. Es sollte eigentlich Einigkeit darüber herrschen, dass die Integrität unseres Finanzplatzes nicht zur Disposition steht.
Indessen haben wir nun die paradoxe Situation, dass unser Finanzplatz vorbildlich sein will, sich in der Bekämpfung der Geldwäscherei engagiert und die vorliegende Verschärfung des Geldwäschereigesetzes unterstützt, während es der Gesetzgeber ist, der ihm genau dies verwehrt. Auf der einen Seite weigern sich die Anwälte, ihre Rolle bei der Bekämpfung der Geldwäscherei anzuerkennen, so wie es in anderen Ländern Europas gang und gäbe ist. Auf der anderen Seite sehen es linke Kräfte nach eigenen Aussagen nicht als ihre Aufgabe an, den Bankenplatz zu retten. Nun, das ist ein hoher Preis, den diese unheilige Allianz zu zahlen bereit ist. Hier geht es um Geldwäscherei und Terrorfinanzierung und um organisiertes Verbrechen. Die Haltung dieses Rates setzt die Reputation unseres Finanzplatzes und unseres Wirtschaftsstandortes aufs Spiel.
Tandis que les uns refusent ce projet, car ils le trouvent trop dilué, que les autres ne l'acceptent qu'à condition qu'il le reste et que les troisièmes le rejettent catégoriquement, le groupe vert'libéral le soutiendra quoi qu'il en soit. Certes, nous aurions aimé conserver l'assujettissement des avocats, des fiduciaires, des consultants et autres conseillers prévu dans le projet du Conseil fédéral. Il s'agissait effectivement d'un pilier essentiel de la révision de la loi. Nous étions toutefois prêts à y renoncer en une première étape, pour nous pencher sur la question plus intensément dans une prochaine étape, puisque le conseiller fédéral Maurer nous avait annoncé un nouveau projet dans ce but précis, dès 2022. Mais, en aucun cas, nous ne voulons abandonner la totalité de la révision, même sans l'assujettissement des conseillers, sous prétexte qu'elle ne sert plus à rien. Elle aboutit au contraire à plusieurs améliorations dans la lutte contre le blanchiment d'argent; elle clarifie un nombre d'incertitudes envers des acteurs divers et amène même un nouvel assujettissement de professionnels des produits de la fonte, dite minorité d'or, que nous soutenons également et qui semble avoir une réelle chance de passer dans ce conseil.
Pour ces raisons, un rejet de la loi, voire une non-entrée en matière, n'est clairement pas une option. Mieux vaut avancer à petits pas que ne pas avancer du tout. Ainsi, dans la discussion par article, nous soutiendrons en principe les majorités ou minorités qui, d'une part, renforcent la lutte contre le blanchiment d'argent, mais, d'autre part, ne compromettent pas le résultat final.
Ceci dit, reste la minorité Nidegger de renvoi à la commission.
In der Tat sind die Mehrheitsverhältnisse bei der aktuellen Vorlage äusserst dornenvoll. Es droht eine, wenn auch knappe, Ablehnung. Dies wäre das Ende der Gesetzesrevision und würde der Situation der Schweiz im Kontext des intensivierten Folgeprozesses schaden. Um diesen Ausgang zu vermeiden und der Vorlage eine neue Chance in diesem Rat zu geben, werden wir den Rückweisungsantrag unterstützen und Hand dazu bieten, dass die Kommission die Beraterfrage in einer mehrheitsfähigen Form wiederbelebt. Wir sind überzeugt, dass wir im Interesse unseres Finanzplatzes, aber auch unseres Ansehens in der internationalen Gemeinschaft einen Konsens über die Frage der Berater finden können. Es war schon nach der Beratung im Ständerat klar, dass der Eingang der Berater in das Geldwäschereigesetz zwar aufgeschoben, aber nicht aufgehoben würde.
Nehmen wir uns nochmals die drei Monate bis zur Frühjahrssession Zeit, um uns vertieft mit unseren Optionen bezüglich der Berater auseinanderzusetzen und der Revision zum Durchbruch zu verhelfen.
Wir bitten Sie, auf das Gesetz einzutreten und es an die Kommission zurückzuweisen.