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Badran Jacqueline · Nationalrat · 2020-12-15

Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-15

Wortprotokoll

Ich muss jetzt ein bisschen improvisieren, so wie wir heute Morgen in der Kommission auch etwas improvisieren mussten. Es gibt in der Härtefalllösung zwei Bereiche, die meiner Meinung nach höchst unbefriedigend sind:

Das Erste ist: Wer hat Zugang? Was gilt? Was ist die Definition eines Härtefalls? Die bisherige Regelung ist so, dass man einen Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent haben muss. Daneben wird die Kapitalsituation der Firma genauer angeschaut. Wenn es nach dem Nationalrat geht, werden auch die Fixkosten berücksichtigt, namentlich die ungedeckten Fixkosten. Jetzt hat der Ständerat aber gesagt, das sei [PAGE 2555] zu kompliziert; Fixkosten seien eine schwierige Sache, das könne man nicht überprüfen.

Das Zweite ist: Es sei nicht klar, was gemeint ist. Ist man, wenn man hohe ungedeckte Fixkosten hat, trotzdem ein Härtefall, auch wenn man einen Umsatzrückgang von nicht ganz 40 Prozent zu verzeichnen hat?

Wir wissen alle hier drin, dass die KMU und Gewerbe nicht alle gleich sind. Die einen haben ganz hohe Fixkosten. Nehmen wir ein Car-Unternehmen, das Leasinggebühren zu bezahlen hat. Ein Car kostet 1 bis 3 Millionen Franken. Das bezahlt man über Leasinggebühren. Oder nehmen wir einen Tontechniker, der eine Tonanlage hat, für die er pro Jahr fix 30[NB]000 bis 40[NB]000 Franken alleine an Leasinggebühren bezahlt. Hingegen kann z. B. ein Reisebüro, zumindest theoretisch, vom Küchentisch aus weiterarbeiten. Es hat vor allem Personalkosten zu tragen. Dieser unterschiedlichen Struktur der Wirtschaft müssen wir - das ist unsere Pflicht - Rechnung tragen.

Ich habe versucht, jetzt quasi ein Konzept zu machen, um dem Ständerat auch bezüglich der Vollzugsprobleme, die es geben könnte, ein bisschen entgegenzukommen. Ich habe aufgelistet, was diese Fixkosten sein könnten - die sind nämlich eindeutig nachzuweisen. Dies erfolgt mit dem Ziel, dass die Kantone nachher eine einfache Liste, ein einfaches Formular machen können. Dann können die KMU darauf eintragen: Das ist meine Miete, das sind meine Leasingkosten, das sind meine Versicherungskosten, das sind meine Hypothekar- und Kapitalkosten. Ich habe hier alles aufgelistet. Das sind Fixkostenelemente, die wahnsinnig ins Gewicht fallen und die alle durch Verträge belegt sind. Es sind nicht irgendwelche allozierten Kosten, Overhead-Kosten - von solchen Sachen reden wir eben gerade nicht. Es sind alles Sachen, zu denen es klare Verträge gibt, die man ans Formular anhängen kann, und gut ist: Es gibt für die Kantone keinen grossen Prüfaufwand, aber macht, dass die Leute, die wirklich ein Härtefall sind, auch als Härtefall angesehen werden. Ich bitte Sie also wirklich: Wenn wir hier eine Wirkung erzielen wollen, wenn wir Konkurse vermeiden wollen - und das ist doch unser gemeinsames Ziel -, dann müssen wir die Berechtigung der Härtefälle berücksichtigen.

Ich bitte Sie hier bei der Frage, wer berechtigt ist, meinen Minderheitsanträgen zu folgen. Dann kann der Ständerat das noch einmal anschauen und eventuell vielleicht sogar Anpassungen machen. Wir müssen das noch einmal anschauen, sonst fallen alle, die hohe Fixkosten haben, einfach durch die Maschen, und wir helfen am Ende nicht denen oder unterstützen nicht die, die es wirklich nötig haben. Dann bliebe das Ganze ein wirkungsloses Bürokratiemonster.