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Noser Ruedi · Ständerat · 2020-12-15

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-15

Wortprotokoll

Der Vizepräsident hat schon den ersten Teil meines Votums vorgetragen. Ich kann Ihnen noch sagen: Das, was die Motion will und was der Vizepräsident vorhin gesagt hat, wurde in der Kommission mit 8 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen unterstützt.

Warum tun wir das? Sie tun gut daran, wenn Sie die Begründung des Motionärs lesen und dann in unserem Kommissionsbericht auch die Begründung dessen, was die Kommission und der Bundesrat herausgefunden haben. Wenn Sie den Text des Motionärs nehmen, dann sehen Sie, dass in der Begründung zwei Kernsätze drin sind, die das Gewerbe sehr verunsichern. Denn dort wird zur Weko geschrieben: "Fortan geht sie davon aus, dass die Abreden nach Artikel 5 Absätze 3 und 4 KG per se eine erhebliche Wettbewerbsbeschränkung darstellen. Die zur Beurteilung der tatsächlichen Tragweite einer Wettbewerbsabrede notwendigen Elemente werden nicht mehr berücksichtigt." Dann kommt, als Folge davon: "Gegenwärtig kann die Weko potenziell gegen jegliche Form der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen mit der Begründung vorgehen, dass dies potenziell den Wettbewerb beeinträchtigen könnte." Sprich, auf der Gewerbeseite gibt es eine sehr grosse Verunsicherung darüber, was eigentlich noch geht und was nicht mehr geht. Diese Verunsicherung gilt es zu anerkennen. Wir können nicht sagen, das sei nicht so, denn sie ist wirklich vorhanden.

Wenn Sie dann die Stellungnahme des Bundesrates lesen, die juristisch ganz exakt auch dem Gewerbe entgegenkommen will und besagt, dass dem eigentlich nicht ganz so sei, dann haben Sie auch dort zwei Kernsätze drin. In diesen wird erstens einmal gesagt, dass "eine erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung grundsätzlich bei den fünf Typen von harten Abreden gegeben ist, die in Artikel 5 Absätze 3 und 4 KG aufgeführt sind". Das heisst, wer in diesem Bereich eine Abrede gemäss Artikel 5 Absätze 3 und 4 macht, verletzt das Wettbewerbsrecht, und damit kann man auch gegen ihn vorgehen.

Die Weko muss aber prüfen, und dieser zweite Kernpunkt geht oft vergessen, ob die quantitativen Kriterien erfüllt sind, wenn sie wegen eines dieser fünf Punkte vorgehen will. Das muss sie bei der Prüfung der Frage, ob der Wettbewerb eingeschränkt ist, tun. Sie muss aber auch prüfen, ob der Wettbewerb damit wirklich benachteiligt wird. Das heisst, man kann aufgrund der Stellungnahme der Weko auch sagen, dass quantitative Massnahmen auch heute noch rechtlich geprüft werden.

Das Dilemma ist nun einfach: Niemand weiss, wie die Weko das tut und wo es eigentlich passiert. Kommt noch hinzu, dass die Weko auch die Möglichkeit hat zu unterscheiden, ob eine Abrede ein Bagatellfall ist, sprich gar nicht angeschaut werden soll, oder ob sie eine Abrede als wichtig erachtet. Das führt dazu, dass es für das Gewerbe gewisse Rechtsunsicherheiten gibt, die man eigentlich klären müsste.

Darum ist Ihre Kommission der Ansicht, dass man diese Motion jetzt so unterstützen muss, insbesondere nachdem nun das Gaba-Urteil vorliegt, das man genauer anschauen muss. Um was für Absprachen geht es da? Es gibt auch positive Absprachen: Wenn zwei kleine Handwerksbetriebe miteinander eine Offerte einreichen, weil sie zu klein sind, um die Offerte alleine einzureichen, ist das eigentlich etwas Positives. Wenn vier, fünf Handwerksbetriebe miteinander eine Offerte einreichen, weil sie für die ganze Aufgabe zu klein sind, ist das ebenfalls etwas Positives. Aber wenn die fünf Handwerker sich gegenseitig absprechen und fünf Offerten einreichen, kann das auch etwas Negatives sein. Das ist rechtlich sehr schwierig zu handhaben, und dort möchte das Gewerbe - in meinen Augen zu Recht - mehr Rechtssicherheit.

Was ich als Berichterstatter an dieser Stelle auch sagen möchte, ist: Das Problem wäre etwas weniger gross, wenn die Ausschreibungen, die der Staat macht, nicht immer grösser würden. Ich weiss nicht, ob Sie das mitgekriegt haben, aber die Ausschreibungen, die der Staat macht, werden heute nicht mehr aufgeschlüsselt. Wenn er die Erstellung eines Dachs ausschreibt, werden die Spenglerarbeiten, die Dachdeckerarbeiten und die Zimmermannsarbeiten nicht einzeln ausgeschrieben, sondern es wird eine Dacherstellung ausgeschrieben, in der dann alle diese Arbeiten enthalten sind. Dadurch werden auch viel mehr Arbeitsgemeinschaften nötig. Auch die Lose beim Autobahnbau werden immer grösser und nicht kleiner. Das heisst, ein kleiner Strassenbauer kann heute fast gar nicht mehr offerieren. Sie haben es gesehen: Die grösste Ausschreibung, die es je gegeben hat, gab es beim Gotthardtunnel, wo man die ganze Bahntechnik als eigenes Los ausgeschrieben hatte. Europaweit konnten hier nur zwei, drei Anbieter offerieren, und der ganze Rest konnte nicht offerieren. Hier wäre dem Gewerbe also sicher geholfen, wenn die Behörden, die die Ausschreibungen machen, sich etwas mehr Zeit nähmen, um kleinere Lose auszuschreiben. Dann würde diese Frage auch ein bisschen weniger gestellt.

Ich möchte einfach zuhanden des Amtlichen Bulletins noch Folgendes sagen: Falls die Schwesterkommission und der Schwesterrat auf die Idee kämen, den Text noch ein wenig abzuändern, dann würden wir uns dagegen auch nicht wehren. Das könnte man also tun. Denn jetzt ist es ein sehr harter Auftrag, der hier gegeben wird. Man könnte also durchaus auch noch ein Fragezeichen dahinter setzen und bitten, dass man genauer abklären soll, wie man hier mehr Rechtssicherheit schaffen könnte. Das heisst, wenn der Schwesterrat das tun würde, wäre das aus unserer Sicht auch gut. [PAGE 1374]

Jene, die bei der letzten Wettbewerbsrechtsrevision - die abgestürzt ist - dabei waren, wissen, dass dieser Artikel 5 zu sehr vielen Emotionen geführt hat. Wenn man nun eine neue Revision des Gesetzes auf den Tisch legt, wird man vermutlich nicht darum herumkommen, diesen Artikel 5 auch hier wieder anzuschauen und zu schauen, ob man nicht eine Klärung herbeiführen kann.

Mit diesen Worten möchte ich Sie bitten, diese Motion zu unterstützen.