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Ryser Franziska · Nationalrat · 2020-12-15

Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2020-12-15

Wortprotokoll

Die Ereignisse haben sich in den letzten Tagen überschlagen. Aussagen, die vor zwei Wochen gemacht wurden, sind bereits überholt. Wir sind heute hier, um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Wir legiferieren quasi "in real time". Aber damit ist bald Schluss. Ab Freitag, mit dem Ende der Session, sind keine Anpassungen am Covid-19-Gesetz mehr möglich. Wir haben nur noch diese letzte Chance, um eine Lösung zu finden, welche dann bis im März Bestand haben muss. Das ist keine einfache Aufgabe. Wir haben es gesehen: Eine Pandemie ist nicht planbar. Niemand weiss, wie die Situation im Januar oder Februar aussehen wird. Genau aus diesem Grund beantrage ich mit meiner Minderheit zu Artikel 12 Absatz 6, die Mittel der vierten Tranche der Finanzhilfen von 750 Millionen Franken auf 2000 Millionen Franken zu erhöhen.

Die vierte Tranche ist als Reserve gedacht, sollten die ersten drei Tranchen der Härtefallunterstützung nicht ausreichen. Es ist eine Reserve, die dazu dient, dem Bundesrat den notwendigen Spielraum zu geben. Niemand von uns wünscht sich einen zweiten Lockdown. Aber wenn die epidemiologische Lage keine andere Option mehr offenlässt, müssen zum Schutz der Menschen und zur Entlastung des Gesundheitspersonals weitere Massnahmen ergriffen werden. Dann müssen diejenigen, die die wirtschaftlichen Folgen des Schutzes der Allgemeinheit tragen, fair entschädigt werden.

Wir zweifeln daran, dass die vorgesehenen 2,5 Milliarden Franken dafür ausreichen. In Deutschland wurde für die Zeit während des landesweiten Lockdowns ein Wirtschaftshilfeprogramm lanciert, welches jede Woche 4,5 Milliarden Euro kostet - notabene neben der Kurzarbeit, welche in Deutschland ebenfalls existiert. Wenn man 4,5 Milliarden Euro auf die zehnmal kleinere Schweiz umrechnet, entspricht dies etwa 500 Millionen Franken pro Woche. Sollte ein vierwöchiger Lockdown notwendig sein, müssen wir also mit Kosten von etwa 2 Milliarden Franken rechnen. Sollte die Härtefallunterstützung wider Erwarten weniger kosten und sollten keine weiteren Massnahmen über den Winter notwendig sein, dann ist das umso besser. Dann muss der Finanzrahmen auch nicht ausgeschöpft werden. Ob ein Unternehmen als Härtefall gilt, wird weiterhin einzelfallbasiert von den Kantonen geprüft, daran ändert sich nichts. Wir geben dem Bundesrat hiermit nur den Spielraum, auf mögliche Entwicklungen zu reagieren. Ich bin überzeugt, Finanzminister Ueli Maurer wird dieses Geld mit Bedacht ausgeben.

Die Grünen haben zu Beginn dieser Gesetzesrevision den Antrag gestellt, die Höhe der Härtefallunterstützung nicht im Gesetz zu verankern, sondern über den ordentlichen Budgetprozess zu regeln. Die Antwort des Bundesrates und der bürgerlichen Mehrheit lautete, nein, 1 Milliarde Franken reiche bei Weitem für den ganzen Winter. Das war vor zwei Wochen. Jetzt beantragen die gleichen Kreise 2,5 Milliarden Franken. Ziehen wir doch wenigstens die Lehren aus den letzten zwei Wochen. Wenn wir schon einen Betrag im Gesetz festschreiben wollen, dann wenigstens einen, der eine längere Gültigkeit hat als zwei Wochen. Sie erinnern sich: Im Frühjahr, als innert kurzer Zeit das Solidarbürgschaftsprogramm entwickelt wurde, hat das Parlament 40 Milliarden Franken als Finanzrahmen gesprochen. Beansprucht wurden davon schlussendlich nur 16 Milliarden Franken. Aber es war ein wichtiges Zeichen für all die KMU und Selbstständigen, dass Instrumente vorhanden sind, dass sie Unterstützung erhalten. Die Härtefallregel ist aktuell das einzige Instrument, mit dem den betroffenen Unternehmen in diesem Land geholfen werden kann. Lassen wir es also nicht zu, dass die Unterstützung ausfällt, nur weil sie der Bundesrat zu knapp berechnet hat.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung meiner Minderheit.

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