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Rösti Albert · Nationalrat · 2020-12-15

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-15

Wortprotokoll

Ich gestatte mir, hier noch einmal auf die schwierige Gratwanderung, auf der wir uns befinden, hinzuweisen. Selbstverständlich will auch unsere Fraktion dort helfen, wo Härtefallmassnahmen, wo die Hilfen wirklich dringend nötig sind. Deshalb haben wir dem entsprechenden Härtefallartikel zugestimmt. Es ist jedoch eine Gratwanderung zwischen Massnahmen zum Schutz der Gesundheit, wirtschaftspolitischen Restriktionen und finanzpolitischen Massnahmen. Die Sicherstellung einer ausgewogenen Finanzpolitik dürfen wir hier nicht ganz vergessen.

In der Debatte habe ich gehört, dass alle schon wieder davon ausgehen, dass am Samstag der Lockdown verhängt wird. Der Bundesrat wird sich das gut überlegen, und ich hoffe sehr, dass nicht noch einmal falsche Massnahmen wie die Streichung von Sonntagsverkäufen beschlossen werden. Diese Massnahme hatte zur Folge, dass letzten Samstag die Läden proppenvoll waren. Ich hoffe also, er beschliesst keine weiteren Massnahmen, die die Wirtschaft behindern, aber einfach nichts bringen. Deshalb wollen wir jetzt nicht schon vorsorglich die Härtefallmassnahmen so ausdehnen, dass wir weiteren wirtschaftlichen Einschränkungen praktisch Vorschub leisten.

Deshalb bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Aeschi Thomas in Artikel 15 zu unterstützen, damit die wirklichen Härtefälle, nämlich diejenigen mit grossem Umsatzverlust, unterstützt werden und nicht die anderen.

Das scheint mir enorm wichtig. Irgendwann müssen diese Mittel bezahlt werden, irgendwann zahlt jemand die Zeche. Man sollte nicht als einzige mögliche Massnahme einfach alles schliessen. Wohlverstanden sollten Massnahmen im Bewusstsein der Notwendigkeit des Schutzes der Gesundheit getroffen werden, aber nicht im Sinne von Alibimassnahmen. Die SVP-Fraktion ist hingegen sehr bereit mitzuhelfen, den Schlechtestverdienenden unter die Arme zu greifen. Deshalb hat sie in der WAK mit dem Antrag Friedli Esther geholfen, Artikel 17a zu kreieren, wonach Leute mit tiefstem Einkommen - unter 4000 Franken - eben nicht noch die Kürzung von 20 Prozent bei der Kurzarbeitsentschädigung erleiden müssen. Wir haben dann auch noch Vorschläge gemacht, damit es keine Brüche gibt, d. h., dass einfach stufenweise gekürzt wird, bis die 20 Prozent dann bei etwa 4400 Franken nicht mehr einschenken. Ich denke, das ist eine wichtige Massnahme. So kann man diesem Gesetz auch zustimmen. [PAGE 2565]

Ich bitte Sie aber, auch die Minderheit Aeschi Thomas im Sinne eines finanzpolitischen Gewissens zu unterstützen. Wir sprechen hier von der Unterstützung von sehr gut Verdienenden, die den Staat weitere 2 Milliarden Franken kosten würde.