Rechsteiner Paul · Ständerat · 2020-12-15
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-15
Wortprotokoll
Noch zu einigen Argumenten meines geschätzten Sitznachbarn, Herrn Français: Viele Argumente haben durchaus etwas für sich. Die Initiative Lombardi ist so formuliert, dass sie, zum Teil eins zu eins, die heutige Regulierung von Radio und Fernsehen gemäss Artikel 93 der Bundesverfassung übernimmt, obschon das für die geschriebene Presse nicht zutrifft. Ich meine aber doch, dass die Bestimmungen über die Medienfreiheit gemäss Artikel 17 der Bundesverfassung erhalten bleiben. Die Freiheit der Medien ist gewährleistet, und eine Formulierung des Verfassungstextes müsste sicher sorgfältig überprüft werden.
Was Kollege Lombardi hier vorgeschlagen hatte, kann nicht unbedingt der Massstab dessen sein, was für sämtliche Medien passen würde. In diesem Sinne schliesse ich mich meiner Vorrednerin an.
Es ist auch sehr zu begrüssen, dass der Bundesrat selber und in der Folge das Parlament aufgrund der heutigen Verfassungsgrundlage mit der Online-Förderung usw. usf. konkrete Medienförderungsmassnahmen ergriffen haben und sich nicht darauf konzentriert haben, zunächst die Verfassungsgrundlage anzugehen. Das alles ist sehr positiv. Ich begrüsse, dass Konkretes passiert, was ja sicher wichtiger ist als die Verfassungsgrundlage.
Trotzdem steht fest, dass unsere Verfassungsordnung, die sich bei den Fördermassnahmen bezüglich der Kompetenzen des Bundes auf Radio und Fernsehen konzentriert, angesichts des Wandels der Medienlandschaft nicht mehr auf der Höhe der Zeit ist. Es lohnt sich aber doch - aber nicht in erster Priorität, dort sind die konkreten Massnahmen gefragt -, die Verfassungsgrundlage zu betrachten, was die[NB]möglichen Fördermassnahmen betrifft.
Dieses Argument spricht somit dafür, dass dieser Initiative in einer ersten Phase Folge gegeben wird. Die konkrete Ausarbeitung wird sich nicht an diesem konkreten Text orientieren müssen, sodass die Verfassungsgrundlage auch renoviert werden kann, wenn sich eine gute Lösung ergibt, die dann alle Medien mit einschliesst.
In diesem Sinne und den Einwänden von Kollege Français durchaus auch Rechnung tragend, meine ich, dass das Argumente sind, um der Initiative Folge zu geben.