Cassis Ignazio · Bundesrat · 2020-12-16
Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2020-12-16
Wortprotokoll
Prima di entrare nel merito di questi atti parlamentari, consentitemi di esporre alcune osservazioni di carattere generale.
Sie wissen es, die Schweiz liegt im Herzen Europas. 15 von 26 Kantonen teilen ihre Grenzen mit Ländern der EU. Ohne Corona würden täglich Hunderttausende Menschen unsere gemeinsamen Grenzen passieren, sei es zum Einkaufen im grenznahen Ausland, als Touristinnen oder zur Arbeit. 315[NB]000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus der EU arbeiten derzeit in der Schweiz, auch in Spitälern, in der[NB]Lebensmittelbranche und in der allgemeinen Produktion. Täglich findet ein Warenaustausch mit der EU im Wert von 1 Milliarde Franken statt. Mehr als die Hälfte aller Schweizer Exporte geht in die EU. Bei den Importen ist die Zahl noch höher: 70 Prozent der Importe der Schweiz stammen aus der EU. Über 1 Million Schweizer Arbeitsplätze hängen von den[NB]Wirtschaftsbeziehungen mit der EU ab. 1,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger der EU leben ständig in der Schweiz.
Es ist offensichtlich: Die Schweiz steht im regen Austausch und in engen Beziehungen mit der EU. Um dieses Verhältnis zu regeln, haben die Schweiz und die EU bis heute 20 Haupt- und mehr als 100 weitere Abkommen abgeschlossen. Denken Sie beispielsweise an das wichtige Freihandelsabkommen von 1972, an die Bilateralen I, die Bilateralen II usw. Es ist wie in einer Nachbarschaft oder in einer Wohngemeinschaft: Es ist gut, wenn man gewisse grundlegende Dinge vorausschauend und auf übergeordneter Ebene regelt. Das erleichtert nämlich später den gemeinsamen Austausch im Alltag. Das verstehen die Schweizerinnen und Schweizer auch gut. Das Schweizer Stimmvolk hat [PAGE 2580] mehrmals den bilateralen Weg bestätigt, der einen weitgehenden Zugang zum EU-Binnenmarkt, Kooperationen in verschiedenen Interessenbereichen und gleichzeitig grösstmögliche politische Eigenständigkeit erlaubt: bestmöglicher Marktzugang bei grösstmöglicher politischer Souveränität.
Wir wissen es, das hier diskutierte übergeordnete institutionelle Abkommen soll nun diesem bilateralen[NB]Verhältnis längerfristig eben einen Rahmen geben. Es soll das bilaterale Verhältnis festigen, konsolidieren und[NB]zukunftsfähig machen, indem es bezüglich Marktzugang - und nur[NB]bezüglich[NB]Marktzugang, es sind fünf Verträge aus den Bilateralen I und allfällige neue Verträge - die vier institutionellen Elemente[NB]Rechtsentwicklung, Überwachung, Auslegung und Streitbeilegung einheitlich regelt. Ziel dieser Regelung ist es,[NB]Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmungen in der Schweiz zu schaffen und ihnen damit den gleichberechtigten Marktzugang zu ermöglichen. Das nennen die Europäer "level playing field". Gemeint ist: "equal level playing field". "Gleich lange Spiesse" würde man in der Schweiz sagen.
Sie wissen es und haben es teilweise auch in Ihren Voten erwähnt: Die Schweiz hat in ihren Verhandlungen bis dahin bereits Positives erreicht. Zwei Beispiele: Erstens anerkennt die EU den Bedarf an weitergehenden Massnahmen zur Garantie des Lohnschutzniveaus in der Schweiz. Zweitens bestätigt die EU bereits in den sektoriellen Abkommen enthaltene Ausnahmen. Denken Sie beispielsweise beim Landverkehr an die Ausnahmen bezüglich Nacht- und Sonntagsfahrverbot oder an die 40-Tonnen-Limite.
Gleichzeitig sind aber - das wissen Sie auch – noch[NB]einige Punkte offen. Bei den Bestimmungen im institutionellen Abkommen zu den staatlichen Beihilfen müssen allfällige horizontale Auswirkungen, die über die vom institutionellen Abkommen abgedeckten Bereiche hinausgehen, ausgeschlossen werden. Es soll vor allem keine horizontale Wirkung auf Bereiche geben, die im Freihandelsabkommen von 1972 geregelt sind. Die Schutzwirkung der aktuellen flankierenden Massnahmen muss noch besser vertraglich abgesichert werden. Und schliesslich, das haben Sie in Ihren[NB]Voten[NB]auch diskutiert, soll die integrale Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie im institutionellen Abkommen ausdrücklich ausgeschlossen werden - heute steht kein Wort darüber im Entwurf. Dies hat der Bundesrat bereits in seinem Schreiben vom 7. Juni 2019 an die Europäische Kommission klar kommuniziert.
Damit komme ich zu den Motionen 20.3985 bzw. 20.3991 und 20.3986 bzw. 20.3993. Zur ersten Motion:
Le Conseil fédéral partage l'avis exprimé dans la motion 20.3985 du groupe UDC, déposée dans votre conseil, selon lequel des clarifications sont nécessaires quant au projet d'accord institutionnel. Il partage aussi l'avis que de telles clarifications doivent être réglées de manière contraignante. La forme que prendront ces résolutions n'est par contre pas déterminante. Tant une modification du texte de l'accord qu'une déclaration commune des parties annexée à l'accord peuvent lier les parties de manière contraignante.
Zum zweiten Vorstoss, 20.3993, "Abschreibung des institutionellen Abkommens": Der Bundesrat wird das Abkommen nur unterzeichnen, wenn für die offenen Punkte zufriedenstellende Lösungen vorliegen.
Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der beiden Motionen der SVP-Fraktion.
Noch ein Wort zum weiteren Vorgehen: Grundsätzlich gibt es - wie bei jeder Verhandlung - die Möglichkeit, dass man sich nicht einigen kann. Wie Sie wissen, verknüpft die EU ihre Bereitschaft zur Aushandlung neuer Marktzugangsabkommen und zur Aktualisierung bestehender Marktzugangsabkommen mit dem Abschluss des institutionellen Abkommens. Bei einem Nichtabschluss besteht also das Risiko, dass bestehende Abkommen zunehmend entwertet werden und dass der privilegierte Zugang zum EU-Binnenmarkt - das Wort ist inzwischen auch ausgelegt worden - schrittweise wegfällt.
Falls die Verhandlungen ein zufriedenstellendes Ergebnis bringen und der Bundesrat das Rahmenabkommen unterzeichnet, werden anschliessend die Schritte gemäss dem regulären Genehmigungsverfahren für Staatsverträge eingeleitet: erstens eine Vernehmlassung zum institutionellen Rahmenabkommen sowie zur entsprechenden Umsetzung in der Gesetzgebung, zweitens eine Botschaft an Sie, drittens die Umsetzungsgesetzgebung im Parlament, viertens eine Volksabstimmung.
Fazit und Schluss: Wie Sie wissen, hat der Bundesrat zum vorliegenden Vertragsentwurf eine breite Konsultation durchgeführt und zudem seit letztem Sommer die Sozialpartner und Kantone an der Erarbeitung einer Position der Schweiz zu den verbleibenden offenen Punkten mit einbezogen. Aussenpolitik ist Innenpolitik. Der Bundesrat will innenpolitisch gut abgestützte Lösungsansätze finden, damit der traditionelle Weg der Aussenpolitik gegenüber der EU wie in der Vergangenheit auch in seiner Weiterentwicklung für die Zukunft von einer Mehrheit des Volkes mitgetragen werden kann.
Die Bundespräsidentin hat am 12. November telefonisch mit der Präsidentin der Europäischen Kommission gesprochen, um die Wiederaufnahme der Gespräche zum institutionellen Rahmenabkommen einzuleiten. Ich verstehe, dass aktuell in diesem Raum viele Fragen zur Position des Bundesrates offenbleiben und dass Sie das nicht freut. Wie bei Verhandlungen üblich will der Bundesrat jedoch aktuell keine weiteren Details zur Schweizer Position veröffentlichen, um so den Handlungsspielraum der Schweiz in den Gesprächen mit der EU offenzuhalten. Er zählt diesbezüglich auf Ihr Verständnis.