Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-12-16
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-12-16
Wortprotokoll
Ich möchte noch einmal kurz darauf zurückkommen, was letzten Donnerstag im Ständerat passiert ist. Sie haben die dortige Debatte sicherlich mitverfolgt.
Der Ständerat hat ja nochmals versucht, einen Brückenschlag zu machen und einen Kompromiss zu finden zwischen dem Streichen des Zustimmungserfordernisses und der Version, die auch schon im Raum stand, mit einem Zustimmungserfordernis bis zum 16. Altersjahr. Er wollte für urteilsfähige Kinder im Alter zwischen 12 und 16 Jahren zwei alternative Möglichkeiten für die Geschlechtsänderungserklärung einführen: entweder mit Zustimmung der Eltern oder nach einer dreimonatigen Bedenkzeit.
Nun, die Vorlage wurde im Ständeratsplenum sehr intensiv diskutiert, und die Altersgrenze von 12 Jahren wurde klar abgelehnt. Der Minderheitsantrag Hefti für eine Altersgrenze von 16 Jahren hat sich mit 26 zu 18 Stimmen klar durchgesetzt. Auch Ihrer Kommission war heute Morgen bewusst, dass der Spielraum gegenüber dem Ständerat nun ausgereizt scheint.
Der Bundesrat misst dem Schutz transidenter Kinder und Jugendlicher sehr viel Bedeutung bei. Deshalb wollte er auch das Zustimmungserfordernis im Gesetz verankert haben, so, wie es jetzt auch der Antrag der Minderheit Tuena vorsieht. Der Bundesrat nimmt aber auch zur Kenntnis, dass das Modell, das er vorschlug, weder im Nationalrat noch im Ständerat eine Mehrheit gefunden hat. Er ist der Auffassung, dass man sich dem Kompromiss, der sich im Ständerat durchgesetzt hat - eine Altersgrenze von 16 Jahren -, anschliessen kann, weil das Schutzbedürfnis zwischen 16 und 18 Jahren etwas geringer ist. Selbstverständlich, Herr Tuena, wäre der Bundesrat eigentlich auf Ihrer Linie, er sieht aber auch die Realitäten zwischen den Räten.
Der Bundesrat unterstützt deshalb den Antrag Ihrer Kommissionsmehrheit.