preparatory:AB 275223
Funiciello Tamara · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-16
Wortprotokoll
Beim vorliegenden Geschäft geht es darum, die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit Indonesien zu verbessern. Denn immer häufiger ist eine gute Zusammenarbeit mit ausländischen Justizbehörden unabdingbar, um Verbrechen erfolgreich bekämpfen zu können. Dies gilt insbesondere für Straftaten mit grenzüberschreitendem Bezug, mit denen die Behörden im Zuge der fortschreitenden Globalisierung vermehrt konfrontiert sind. Um solche Straftaten mit Erfolg bekämpfen zu können, ist der einzelne Staat oftmals auf die Unterstützung anderer Staaten angewiesen.
Rechtshilfeverträge wie der vorliegende schaffen die staatsvertragliche Grundlage für eine entsprechende gegenseitige Unterstützung. Gleichzeitig soll der Vertrag dazu beitragen, Unklarheiten und Mängel, die sich in der Praxis in der bisherigen bilateralen Zusammenarbeit ergeben und diese beeinträchtigt haben, zu beseitigen. Die Schweiz hat in der Vergangenheit bereits mit zahlreichen aussereuropäischen Staaten entsprechende Verträge abgeschlossen. Nun konnte sie sich mit einem weiteren Staat auf ein derartiges Instrument einigen. Delikte wie etwa Geldwäscherei oder Korruption sollen damit wirksamer bekämpft werden können.
In der Kommission für Rechtsfragen kam eine Mehrheit - der Entscheid fiel mit 16 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen - zum Schluss, dass dieses Anliegen berechtigt und dass auf die Vorlage einzutreten sei. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis hat die Kommission die Vorlage dann in der Gesamtabstimmung ohne Änderungen angenommen. Die Minderheit Reimann Lukas begründet ihren Antrag auf Nichteintreten mit der hohen Korruption, die in Indonesien herrscht, mit dem Hinweis auf das schlechte Abschneiden der südostasiatischen Länder im Korruptionsindex von Transparency International sowie mit der schlechten rechtlichen Stellung von Homosexuellen in Indonesien. Der Abschluss eines solchen Vertrages wird von der Minderheit vor diesem Hintergrund als kontraproduktives Zeichen erachtet.
Die Kommissionsmehrheit macht geltend, dass wir schon andere Staatsverträge mit Indonesien abgeschlossen haben, so Freihandelsverträge, bei denen wir vollumfänglich mit Indonesien kollaborieren. Daher sei es nichts als konsequent, auch im Bereich der Strafverfolgung eine besser geregelte Zusammenarbeit anzustreben. Zudem seien in Artikel 4 des Vertrages alle relevanten Fälle im Bereich der Menschenrechte festgehalten. Das Projekt sei komplett, was eine Zustimmung ermögliche.
Ich bitte Sie daher, der Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen zu folgen, auf die Vorlage einzutreten und dieser dann in der Gesamtabstimmung zuzustimmen.