Engler Stefan · Ständerat · 2020-12-16
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-16
Wortprotokoll
Wir haben uns mit zwei Motionen zu befassen, die die gleiche Absicht verfolgen bzw. das gleiche Ziel anvisieren: die Rahmenbedingungen für die schweizerische Tourismuswirtschaft dadurch zu verbessern, dass im Bereich der Mehrwertsteuer gewisse Erleichterungen geschaffen werden. Ich glaube, beide Vorstösse können das erreichen. Man richtet hier nicht mit der grossen Kelle an, sondern möchte im Kleinen einen Beitrag dafür leisten, dass Ferien machen in der Schweiz attraktiver ist.
Zuerst zur Motion, die Herr Kollege Stöckli eingereicht hat: Die Motion Stöckli, die der Kommission zur Beratung zugewiesen worden war, ist an und für sich bereits erfüllt. Der Bundesrat hat in der Zwischenzeit - seit der ersten Stellungnahme zur Motion, als er die Motion zur Ablehnung empfahl - eine Kehrtwendung vorgenommen und im Rahmen der Revision des Mehrwertsteuerrechts bereits die Umsetzung dieser Motion in Aussicht gestellt. Insofern hat der Bundesrat nachträglich das Bedürfnis der Tourismuswirtschaft erkannt und eine Gegenkorrektur vorgenommen.
Was war das Problem? Das Problem bestand darin, dass mit einer Mehrwertsteuerverordnungs-Revision plötzlich, nämlich auf den 1. Januar 2018, sich die Ausgangslage für ausländische Tour Operators verändert hat. Sie hat sich dergestalt verändert, dass von ausländischen Tour Operators, die Ferienangebote in der Schweiz verkauft haben, plötzlich verlangt wurde, sich der schweizerischen Mehrwertsteuer-Gesetzgebung zu unterstellen - und das ab dem ersten Franken, nicht erst ab einem Umsatz von 100[NB]000 Franken. Das hatte einen schlechten Anreiz für ausländische Tour Operators, schweizerische touristische Angebote zu verkaufen, weil sie sich zum einen der Mehrwertsteuerbürokratie unterstellen mussten und zum andern auch einen Teil ihrer Marge aufs Spiel setzten.
Offenbar - das sagt die Tourismuswirtschaft - reagierten die ausländischen Tour Operators schnell, indem sie das Interesse verloren, touristische Angebote in der Schweiz zu verkaufen. Das wurde zwischenzeitlich aber erkannt und gegenkorrigiert. In der Abwägung, die den Bundesrat veranlasste, auf das Jahr 2018 diese Korrektur zu machen, betreffend die Gleichbehandlung von schweizerischen und ausländischen Tour Operators überwog das volkswirtschaftliche Interesse, die ausländischen Tour Operators von der Mehrwertsteuer für in der Schweiz verkaufte Produkte zu entlasten. So hoffen wir, dass weiterhin auch ausländische Tour Operators touristische Angebote in der Schweiz in ihr Angebot aufnehmen und verkaufen.
Wie gesagt, die Motion ist an und für sich durch die zwischenzeitlichen Bestrebungen des Bundes erfüllt. Wir werden uns mit einer Revision der Mehrwertsteuer-Gesetzgebung auseinandersetzen dürfen und überprüfen können, ob das Anliegen Stöckli erfüllt ist oder nicht.
Das führte die Kommission mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zur Schlussfolgerung, die Motion anzunehmen und sie dann bei der Beratung des Mehrwertsteuergesetzes, wenn das Anliegen erfüllt ist, zur Abschreibung zu empfehlen.