Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-12-16
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-12-16
Wortprotokoll
Die Vorgeschichte dieser Vorlage wurde eigentlich schon etwas aufgezeichnet: Der Bundesrat erfüllt hier zwei Motionen. Zum einen ist das die Motion 18.3002 der SPK-S, die in beiden Räten angenommen wurde. Hier geht es um Erleichterungen beim Kantonswechsel von vorläufig aufgenommenen Personen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Dann gibt es noch die Motion Pfister Gerhard 15.3953, "Keine Reisen ins Heimatland für vorläufig Aufgenommene". Diese Motion verlangt, dass Reisen von vorläufig Aufgenommenen in den Heimatstaat generell untersagt werden. Eine gleichartige Regelung ist seit dem 1. April 2020 auch für anerkannte Flüchtlinge in Kraft.
Erlauben Sie mir ein paar Bemerkungen zu den Anpassungen, die in dieser Gesetzesvorlage vorgesehen sind. Zunächst zu den Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme beim Kantonswechsel: Hier soll ein Anspruch auf Kantonswechsel für vorläufig aufgenommene Personen eingeführt werden, die ausserhalb des Wohnkantons erwerbstätig sind oder in einem anderen Kanton eine berufliche Grundbildung absolvieren. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Person weder für sich noch für ihre Familienangehörigen Sozialhilfe bezieht. Weiter muss das Arbeitsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten bestehen oder ein Verbleib im Wohnkanton aufgrund des Arbeitsweges oder der Arbeitszeiten nicht zumutbar sein. Ziel dieser Regelung ist es, die Rahmenbedingungen für die Integration in den Arbeitsmarkt und damit auch für finanzielle Selbstständigkeit weiter zu verbessern. Das ergänzt auch die Integrationsbemühungen des Bundesrates in Bezug auf vorläufig Aufgenommene.
Nun zur zweiten Bestimmung, die etwas umstrittener ist, zur Einschränkung für Auslandsreisen: Bereits heute wird vorläufig aufgenommenen Personen nur ausnahmsweise eine Reise in ihren Heimatstaat bewilligt, dies beispielsweise beim Tod von nahen Familienangehörigen. Mit der Motion Pfister Gerhard 15.3953 sollen Reisen in den Heimatstaat für vorläufig Aufgenommene aber generell untersagt werden.
Um diesem Anliegen Rechnung zu tragen, sieht die Vorlage ein gesetzliches Verbot vor, wie es heute bereits für anerkannte Flüchtlinge gilt. Dieses Verbot soll auch für Asylsuchende und schutzbedürftige Personen gelten: Auch sie haben die Schweiz um Schutz ersucht und könnten bei einer Rückkehr in den Heimatstaat einer asylrelevanten Verfolgung ausgesetzt sein. Eine Heimatreise soll für vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige darum nur noch möglich sein, wenn sie zur Vorbereitung der definitiven Rückkehr notwendig wird.
Neben den Regelungen für Heimatreisen sollen für vorläufig Aufgenommene, Asylsuchende und Schutzbedürftige aus Gründen der Transparenz und Rechtssicherheit auch die Voraussetzungen für Reisen in andere Staaten, wie z. B. Nachbarstaaten der Schweiz, im Gesetz verankert werden. Ich möchte hier klarstellen: Das wird heute in der Verordnung geregelt, das ist also nicht etwas Neues. Wenn Sie sich gegen diese gesetzlichen Bestimmungen wehren - ich habe gewisse Votantinnen und Votanten so verstanden -, dann ist das bei gewissen kohärent, weil sie sich auch gegen die Verordnung immer gewehrt haben. Aber es ist heute geltendes Verordnungsrecht, das ins Gesetz überführt wird. Bereits nach diesem geltenden Recht dürfen solche Reisen nur ausnahmsweise und mit einer Bewilligung unternommen werden. Auslandsreisen von vorläufig aufgenommenen Personen sind somit schon heute prinzipiell untersagt. Was wir hier vorschlagen, ist also nicht neu, sondern lediglich die Verankerung dieses Grundsatzes im Ausländer- und Integrationsgesetz.
Die heutige Bewilligungspraxis des SEM für Reisen in andere Staaten als den Heimatstaat soll dabei grundsätzlich beibehalten werden. Mit anderen Worten: Solche Reisen können ausnahmsweise bewilligt werden, wenn dafür ein besonderer persönlicher Grund besteht. So sollen insbesondere Reisen in andere Staaten als den Heimatstaat beim Tod oder bei schwerer Krankheit von Familienangehörigen auch künftig möglich sein. Dies gilt auch für Reisen, die der Förderung der Integration in der Schweiz dienen. Hier ist beispielsweise an einen Schulausflug zu denken: Ein vorläufig aufgenommener Jugendlicher, der in der Region Basel wohnt, muss beispielsweise in den süddeutschen Raum reisen können. Der Bundesrat hat dies in der Botschaft explizit so festgehalten. Reisen von Asylsuchenden, also von Personen, die sich noch im Verfahren befinden, sollen hingegen nur bewilligt werden können, wenn dies für die Durchführung ihres Asyl- oder Wegweisungsverfahrens notwendig ist.
Ich wiederhole es hier: Der Bundesrat erfüllt zwei Motionen aus Ihrem Kreis, die in beiden Räten angenommen wurden. Ich möchte Sie deshalb bitten, hier auf diese Vorlage einzutreten.