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preparatory:AB 275309

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-16

Wortprotokoll

Die unbegleiteten Minderjährigen sind in den Asylstrukturen der Kantone. Mit dem Erreichen des 18. Altersjahrs kommen sie in die Strukturen der Gemeinden. Dort beginnt das Asylverfahren zu laufen. Nach Abschluss des Asylverfahrens, wenn sie ein gesichertes Bleiberecht haben, hat doch niemand etwas dagegen, wenn ein Arbeitgeber ihnen eine Lehre anbietet. Solange das Aufenthaltsrecht aber nicht gesichert ist, soll kein Arbeitgeber, kein Lehrmeister solche Personen anstellen.