Badran Jacqueline · Nationalrat · 2020-12-16
Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-16
Wortprotokoll
Die Minderheit Badran Jacqueline beantragt, die Ausrichtung des Bürgschaftsvolumens auf die Zahl der Haushalte zu streichen.
Wir sind dezidiert der Meinung, dass sich die Bürgschaften nach dem Bedarf und nicht nach der Anzahl Haushalte zu richten haben. Wir haben sowohl im Bestand als auch im Neubau einen rückläufigen Marktanteil der Genossenschaften bzw. der gemeinnützigen Wohnbauträger - einen rückläufigen! Und dieser Marktanteil liegt ohnehin weit unter 5 Prozent des gesamten Volumens. Das ist verfassungswidrig! Wir haben eine Verfassungsbestimmung, und ich lese sie an dieser Stelle vor. In Artikel 108 Absatz 1 steht: "Der Bund fördert den Wohnungsbau, den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum, das dem Eigenbedarf Privater dient, sowie die Tätigkeit von Trägern und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus." Das selbstbewohnte Eigentum und der gemeinnützige Wohnungsbau stehen also im gleichen Satz der gleichen Verfassung - in Artikel 108. Und wissen Sie, warum das so ist, dass das im gleichen Satz steht? Weil es fast das Gleiche ist. Weil der Verfassunggeber bzw. die Verfassunggeberin eben wollte, dass Menschen im selbstbewohnten Eigentum wohnen können - ich persönlich bin ein grosser Fan von selbstbewohntem Eigentum - und dass die, die es sich nicht leisten können, den dritten Weg wählen können. Das sind nämlich die Genossenschaften, das ist eine Mixtur von Miteigentum und Miete, das ist der dritte Weg. Deshalb steht es im gleichen Satz.
Das selbstbewohnte Eigentum - und ich bitte Herrn Bundesrat Parmelin, doch zuzuhören - unterstützen wir jährlich mit Milliarden an indirekten Steuersubventionen; das ist okay so, da habe ich nichts dagegen. Beim gemeinnützigen Wohnungsbau sagen wir hingegen, der habe gefälligst zu stagnieren. In Tat und Wahrheit ist er rückläufig. Damit nehmen wir den Verfassungsauftrag nicht wahr. [PAGE 2618]
Und an die Adresse der SVP-Fraktion möchte ich doch sagen: Wir haben eine über 900-jährige Tradition der gemeinnützigen Bodenbewirtschaftung. Die gab es noch vor 1291. Die, die den Schwur 1291 gemacht haben, waren Genossamen, und die, die den Schwur 1315 gemacht haben, waren auch Genossamen. Und Sie kommen hierher und wagen es eigentlich zu sagen: Wir wollen von all dem nichts, von all dem, was die Schweiz im Kern ausmacht. Herr Parmelin, ich finde es schon ein bisschen viel, wenn Sie hier guten Gewissens sagen: Wir schauen halt dafür, dass der Marktanteil so in etwa gehalten wird. Das ist verfassungswidrig und auch gegen die Versprechungen, die Sie im Wahlkampf gemacht haben. Das finde ich jetzt nicht so schlimm, man kann da gerne irgendetwas vor sich hin behaupten und sagen: "Was interessieren mich meine Worte von vor einem halben Jahr?" Okay. Aber dass man hier einen Verfassungsbruch begeht, das ist nicht akzeptabel. Und das sollten wir in diesem Parlament nicht zulassen, wenn wir die Verfassung ernst nehmen wollen. In der Verfassung steht "Förderung" und nicht "Wir halten die an der kurzen Leine und schauen, dass sie ja nicht zu viel expandieren".
Ich bitte Sie, streichen Sie Artikel 2, der eigentlich bedeutet, dass wir hier die Verfassung brechen und nicht wollen, dass die Gemeinnützigen gefördert werden. Das heisst nämlich dieser Satz, den wir hier in ein Gesetz schreiben würden.