Lexipedia

Kälin Irène · Nationalrat · 2020-12-16

Kälin Irène · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2020-12-16

Wortprotokoll

Sie haben es gehört, die vorliegende parlamentarische Initiative Addor möchte ein generelles Kopfbedeckungsverbot an Schulen einführen und die dafür notwendigen Verfassungsgrundlagen schaffen. Ihre Staatspolitische Kommission hat sich am 15.[NB]Oktober mit dem Anliegen befasst und ist grossmehrheitlich - mit 17 zu 7 Stimmen - zum Schluss gekommen, dieser parlamentarischen Initiative sei keine Folge zu geben, dies aus den folgenden Gründen:

Obschon sich der Initiativtext auf Kopfbedeckungen im Allgemeinen bezieht oder besser zu beziehen versucht, geht aus der Begründung deutlich hervor, dass vor allem das islamische Kopftuch gemeint ist, womit die Religionsfreiheit tangiert wird. Für die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission stellt die Initiative daher einen unverhältnismässigen Eingriff in die Religionsfreiheit dar, die gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung das Tragen religiöser Symbole schützt.

Zudem gibt die Kommissionsmehrheit zu bedenken, dass konkrete Einzelfälle auch als Einzelfälle geregelt und pragmatisch gelöst werden können und müssen, ohne dass es allgemeine Regelungen braucht, geschweige denn eine Verfassungsänderung auf nationaler Ebene. Sollte das Tragen einer Kopfbedeckung in einem konkreten Fall den Schulbetrieb stören, so ist die Angelegenheit auf Schulbehörden- oder Gemeindeebene zu regeln. Dies ist heute gängige Praxis und hat sich auch bewährt.

Schliesslich ist festzuhalten, dass es ein Unterschied ist, ob eine Schülerin oder eine Lehrerin ein Kopftuch trägt. Eine Lehrerin vertritt den Staat und muss sich folglich an die religiöse Neutralität halten. Eine Schülerin oder ein Schüler befindet sich nicht in derselben Situation und muss daher das Recht haben, eine religiöse Kopfbedeckung zu tragen, wenn sie oder er dies möchte. Denn unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Religionsfreiheit. Zu diesem Schluss kam auch das Bundesgericht, das in einem konkreten Fall betreffend das Kopftuch einer Schülerin festhielt: "In einer öffentlichen Schule, die für atheistische, aber auch verschiedene religiöse Bekenntnisse offen ist, erweist sich das Kopftuchverbot als unverhältnismässig."

Aus Sicht der Kommissionsminderheit müssen die Kantone die Möglichkeit haben, das Tragen von Kopfbedeckungen an Schulen zu reglementieren, wenn sie dies als notwendig erachten. Die Religionsfreiheit dürfe nicht dahingehend interpretiert werden, dass den Behörden jeglicher Handlungsspielraum in diesem Bereich genommen werde. Darüber hinaus sei die Initiative nicht diskriminierend, da sie für alle Kopfbedeckungen gelte.

Im Namen der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie, diese unverhältnismässige parlamentarische Initiative abzulehnen.