Steinemann Barbara · Nationalrat · 2020-12-16
Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-16
Wortprotokoll
Das Bundesgericht hat in zwei Leiturteilen entschieden, dass Mädchen in der Schweiz mit dem Kopftuch zur obligatorischen Schule erscheinen [PAGE 2623] dürfen. Eine 13-jährige Primarschülerin erschien mit einem islamischen Kopftuch, einem Hidschab, was die Schulpflege St.[NB]Margrethen mit dem Hinweis auf ihr kommunales Reglement verbot. Die Eltern klagten bis vor Bundesgericht und bekamen recht.
An dieser Stelle ein grosses Kompliment an die Schulbehörden von St. Margrethen; nicht jeder Schulleiter und jede Schulgemeindeversammlung findet die Kraft, sich dieser Entwicklung entgegenzustellen.
Damit jede Gemeinde autonom entscheiden kann, sieht die parlamentarische Initiative Addor eine Kann-Formulierung vor. Ohne diese - im Übrigen neutral verfasste - parlamentarische Initiative sind den Schulgemeinden und den Verantwortlichen in den obligatorischen Schulen die Hände gebunden.
Das zweite höchstrichterliche Urteil betrifft eine Volksinitiative im Kanton Wallis, die der Grosse Rat kurzerhand für ungültig erklärt hatte, weil die Walliser Abgeordneten eine Volksabstimmung und damit eine öffentliche Diskussion über dieses politisch heikle Thema hatten verhindern wollen.
Es ist ein Problem, das eine Minderheit unter den Zuwanderern betrifft. Die ganz grosse Mehrheit der Muslime in der Schweiz käme nie auf die Idee, der Tochter im Kindesalter ein Kopftuch aufzuzwingen. Die allermeisten Muslime in der Schweiz sind gut integriert und bereiten uns keinerlei Probleme. Wir dürfen nicht alle gesellschaftlichen Konflikte, die anderswo laufen, auch noch in die Schule tragen. Gesetze im Sinne einer säkularen Gesellschaft würden den Kindern, aber auch den Frauen den Rücken stärken.
Ich finde es selbstverständlich, dass wir uns an Ländern wie Frankreich ein Beispiel nehmen und das Kopftuch in der Schule und im Kindergarten verbieten. Ein Kind will kein politisches Zeichen setzen, es will sich nicht abgrenzen, es hat keine dezidiert religiöse Überzeugung. Das Kopftuch ist bei einem Kind einfach ein Relikt des Patriarchats. Man kann den Einwand, dass Mädchen freiwillig mit dem Gesichtsschleier zur Schule erscheinen, weder belegen noch entkräften. Ganz bestimmt gibt es Mädchen, die froh um ein solches Verbot wären, weil sie nicht die Möglichkeit haben, sich gegen ihre Eltern aufzulehnen. Wir gehen davon aus, dass sich ein Kind nicht ausgrenzen will. Wie sollen sich so junge Mädchen gegen ihre Väter durchsetzen?
Ein Kind will kein politisches Zeichen setzen und will sich nicht selber zum Aussenseiter machen. Es hat auch keine dezidiert religiöse Überzeugung. Das Kopftuch ist bei einem Kind einfach ein Relikt das Patriarchats.