Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2020-12-17
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-17
Wortprotokoll
Es geht um die Motion Müller Damian 19.3742, "Finanzielle Überbrückung für den Abbau der Warteliste erneuerbare Energien". Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie hat an ihrer Sitzung im Februar 2020 die vom Ständerat am 10. September 2019 angenommene Motion vorberaten. Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Möglichkeit einer vorübergehenden Verschuldung des Netzzuschlagsfonds zu prüfen und auf Basis dieser Überprüfung einen entsprechenden Erlassentwurf auszuarbeiten.
Der Netzzuschlagsfonds soll den Ausbau erneuerbarer Energien fördern. Mittels eines Zuschlages beim Stromkonsum werden Einspeiseprämien, Einmalvergütungen, Differenzen zu Marktpreisen und weitere Massnahmen gemäss Artikel 35 des Energiegesetzes finanziert. Aufgrund dieser Verwendung benötigt der Netzzuschlagsfonds genügend liquide Mittel, sonst muss weiterhin eine Warteliste geführt werden. Es ist aber anzumerken, dass sich die Situation in Bezug auf die Warteliste für die Einmalvergütung für die Fotovoltaikanlagen aktuell entschärft hat. Im Laufe des kommenden Jahres wird die Warteliste sogar erstmals komplett abgebaut werden können. Betreibern kleiner Fotovoltaikanlagen bis 100 Kilowatt wird eine Einmalvergütung innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage ausbezahlt. Bei grossen Fotovoltaikanlagen mit über 100 Kilowatt geht es rund drei Monate, bis ein Gesuch genehmigt werden kann.
Die Verwaltung konnte an der Kommissionssitzung, das ist fast ein Jahr her, aufzeigen, wo genau die Bedürfnisse liegen. Dabei geht es nicht darum, dass sich der Bund hoch verschuldet und diese Last jahrelang in der Rechnung mitzieht, sondern es kann je nach laufendem Projekt zu Liquiditätsengpässen kommen. Demgegenüber ist zu beachten, dass gemäss den Berechnungen des Bundesamtes ab 2027 ein sinkender Mittelbedarf zu erwarten ist. Ab diesem Zeitpunkt übersteigen nämlich die Einnahmen aus dem Netzzuschlag die prognostizierten Ausgaben. In Verbindung mit der Revision des Stromversorgungsgesetzes ist mit der Anpassung des Energiegesetzes geplant, dass eine flexiblere Ausgestaltung des Netzzuschlagsfonds so oder so möglich sein wird. Damit entsteht mehr Planungssicherheit für Investoren, und das bringt den Ausbau von erneuerbaren Energien im Sinne der Energiestrategie 2050 weiter voran.
Einen gewissen Spielraum im Liquiditätsmanagement des Netzzuschlagsfonds erachtet die Kommission weiterhin als wichtig und richtig, um geplante Anlagen rascher zu realisieren.
Eine Minderheit der Kommission beantragt, die Motion abzulehnen. Sie hält fest, dass die Warteliste so oder so bereits klar reduziert werden konnte. Zudem sieht sie eine Verschuldung des Netzzuschlagsfonds als nicht erforderlich und erachtet eine solche als zu riskant.
Der Bundesrat beantragte damals die Annahme der Motion. Ich weiss nicht, ob er immer noch der gleichen Meinung ist; wir werden sehen, was die Frau Bundespräsidentin dazu zu sagen hat.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 18 zu 7 Stimmen, diese Motion anzunehmen.