Lexipedia

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-12-17

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-12-17

Wortprotokoll

Ständerat Philipp Müller hat am 2. März 2016 die parlamentarische Initiative 16.403, "Familiennachzug. Gleiche Regelung für Schutzbedürftige wie für vorläufig Aufgenommene", eingereicht, die Sie hier jetzt behandeln. Ziel dieser Initiative ist es, die Anwendung des Schutzbedürftigen-Status, also des sogenannten S-Status, durch eine Angleichung der Familiennachzugsregeln für schutzbedürftige Personen an jene für vorläufig aufgenommene Personen zu erleichtern.

Der erarbeitete Umsetzungsentwurf Ihrer Kommission sieht vor, dass eine Wiedervereinigung der Familie von Schutzbedürftigen neu nur dann möglich sein soll, wenn seit der Gewährung des vorübergehenden Schutzes mindestens drei Jahre vergangen sind. Zudem sollen die nachzuziehenden Ehegatten bzw. minderjährigen Kinder mit der sich in der Schweiz aufhaltenden Person in einer bedarfsgerechten Wohnung zusammenwohnen, und die Familie soll nicht auf Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen angewiesen sein. Und schliesslich sollen sich die Gesuchstellenden in einer Landessprache verständigen oder ihre Bereitschaft zum Spracherwerb glaubhaft machen können.

Sie haben am 11. Juni als Erstrat die entsprechende Vorlage mit 26 zu 14 Stimmen deutlich gutgeheissen. Der Nationalrat hat am 24. September 2020 ebenfalls deutlich mit 112 zu 78 Stimmen entschieden, auf die Vorlage nicht einzutreten.

Ich habe bereits in der letzten Sommersession erwähnt, dass der Bundesrat der Auffassung ist, dass die Gründe für die bislang ausbleibende Anwendung der Schutzbedürftigen-Regelung vielfältig sind. Es wird auch in Zukunft in einer Situation, wo viele Flüchtlinge in der Schweiz um Schutz oder Asyl nachsuchen, umfassend zu prüfen sein, ob diese Regelung in einer konkreten Krisensituation geeignet und notwendig ist. Bislang konnten schwierige oder angespannte Situationen in den Regelstrukturen bewältigt werden.

Dennoch erachtet es der Bundesrat als angemessen, dass die Kohärenz im Bereich des Familiennachzugs erhöht wird. Der Bundesrat ist auch der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Änderungen einem möglichen Pull-Effekt auf die Schweiz bei einer allfälligen künftigen Anwendung des S-Status, sollte dieser tatsächlich einmal angewendet werden, entgegenwirken könnten. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass der S-Status, wenn er angewendet würde, auch rückkehrorientiert ausgestaltet wäre.

Vor diesem Hintergrund beantragt Ihnen der Bundesrat, dem Mehrheitsentscheid Ihrer Kommission zu folgen.