Jositsch Daniel · Ständerat · 2020-12-17
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-17
Wortprotokoll
Ich widerspreche natürlich meinem Kollegen Hans Stöckli ungern, aber ich muss es in diesem Fall leider tun. Das schweizerische Strafrecht basiert grundsätzlich auf dem Schuldprinzip, d. h., im Wesentlichen wird der Vorsatz bestraft. Man macht dem Täter also zum Vorwurf, dass er wissentlich und willentlich gegen eine Strafbestimmung verstösst. Nur bei den wichtigsten Rechtsgütern, wie beispielsweise Leib und Leben, wird Fahrlässigkeit bestraft. Sie erinnern sich, wir hatten diese Diskussion auch schon in der Vergangenheit.
Vor allem in der Kommission für Rechtsfragen bemühen wir uns darum, uns wirklich auch etwas an dieses Prinzip zu halten. Wenn Sie Fahrlässigkeit bestrafen, bestrafen Sie landläufig gesagt jemanden, der aus Versehen einen Fehler macht oder der aus Versehen gegen eine Norm verstösst. Deshalb werden auch sehr massive Delikte in der Praxis oder im Gesetz nicht bestraft, wenn sie fahrlässig verübt werden. Beispielsweise wird fahrlässiger Diebstahl nicht bestraft; wenn Sie aus Versehen etwas mitnehmen, gilt das nicht als Diebstahl. Auch fahrlässiger Betrug oder fahrlässige ungetreue Geschäftsbesorgung - wenn Sie im Wirtschaftsleben aus Versehen einen Fehler machen - werden nicht bestraft. Deshalb müssen wir ein bisschen aufpassen, dass wir nicht gewissermassen aus politischen Gründen - um zu zeigen, wie schlimm wir etwas finden - gegen dieses Prinzip verstossen. Ich befürchte, dass die Minderheit im Willen, besonders eifrig gegen etwas durchaus Schlechtes vorzugehen, nämlich das Vermeiden von Transparenz, im Strafrecht etwas zu weit galoppiert.
Man überlege sich, worum es geht: Es geht darum, Transparenz herzustellen und zu vermeiden, dass Leute Zahlungen intransparenter Art machen. Das geschieht vorsätzlich. Fahrlässig geschieht das nur, wenn eben irgendwo jemandem ein Fehler unterläuft. Es handelt sich dabei insbesondere um kleinere Angestellte, wie es auch vom Mehrheitssprecher dargestellt worden ist. Diese nun zu bestrafen, ist nicht zweckmässig und respektiert nicht das Schuldprinzip, das normalerweise im Strafrecht verfolgt wird.
Deshalb möchte ich Sie bitten, hier dem Mehrheitsantrag zuzustimmen.