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Wicki Franz · Ständerat · 2002-10-03

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-10-03

Wortprotokoll

Bezüglich Artikel 82 hat unser Rat bei der letzten Beratung entschieden, dass es Sache der Ratsreglemente sein soll festzulegen, in welchen Fällen das Abstimmungsergebnis in Form einer Namensliste veröffentlicht wird. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, an diesem Beschluss festzuhalten. Die Frage soll auf der Stufe der Ratsreglemente geregelt werden. Für die in beiden Räten sehr unterschiedlichen Situationen müssen verschiedene Regelungen möglich sein.

Die Kommissionsminderheit Cornu beantragt, dem Nationalrat zuzustimmen, aber bei Artikel 173 Ziffer 4a als Übergangsregelung festzulegen, dass Artikel 82 angewendet werden soll, sobald die technischen Voraussetzungen für eine elektronische Stimmabgabe gegeben sind.

Namens der Mehrheit beantrage ich Ihnen, am früheren Beschluss unseres Rates festzuhalten und diese Regelung den Ratsreglementen zu überlassen. Die einzelnen Räte sollen also selbst entscheiden, wie sie dies handhaben wollen.

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