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Thurnherr Walter · 2020-12-17

Thurnherr Walter · Aargau · 2020-12-17

Wortprotokoll

Ich kann mich kurzfassen. Der Bundesrat hat dieselbe Position ja schon bei der ersten Beratung dieser Vorlage vertreten. Die Aufsicht ist sehr wichtig. Sie ist nicht nur wichtig wegen der Empfehlungen, die am Schluss einer Aufsichtsarbeit gemacht werden, von denen der Bundesrat oft eine ganze Reihe umsetzt, sondern vor allem deshalb, weil sie sich mit den Sachverhalten auseinandersetzt, diese umfassend schildert, von verschiedener Seite beleuchtet und dann auch unabhängig würdigt. Die Organisation der Oberaufsicht ist Sache des Parlamentes. Der Bundesrat hält sich da zurück. Das Parlament muss selber entscheiden, wie es die Aufsicht wahrnehmen will. Somit äussert sich der Bundesrat auch nicht zur Frage, ob Sie am Eintreten festhalten sollen oder ob Sie dem Ständerat folgen und damit auf die zur Diskussion stehende Anpassung der Aufsicht verzichten wollen.

Der Bundesrat kann die dargelegten Gründe für die Einsetzung einer ausserordentlichen Aufsichtsdelegation nachvollziehen. Er hält diese aus seiner Sicht nicht für unbedingt notwendig. Da es sich hier um eine Frage der Organisation der Oberaufsicht handelt, hat der Bundesrat auf einen Antrag verzichtet. Der Bundesrat möchte Ihnen aber einen Punkt aus seiner Stellungnahme in Erinnerung rufen: Die Vorlage sieht vor, dass die geltenden Rechte des Bundesrates bei der Beweiserhebung, die bisher sowohl in einer parlamentarischen Untersuchungskommission wie auch in der Aufsichtsdelegation gelten, neu auf die PUK beschränkt werden sollen. Begründet wird dies damit, dass der Bundesrat von diesen Rechten sowieso nie Gebrauch gemacht hat. Diese Einschränkung der Rechte des Bundesrates und der betroffenen Personen erachtet der Bundesrat als nicht sachgerecht. Aber das können wir ja dann diskutieren, sollte das Parlament auf die Vorlage eintreten.