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AB 275767

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-12-17

Wortprotokoll

Der Wunsch hinter der Motion ist durchaus verständlich. Ein Vergleich mit den Sozialversicherungen ist allerdings nicht möglich, weil Sie bei einem Verdacht auf Steuerbetrug nicht die gleichen Mittel anwenden können. Hierzu braucht es andere Möglichkeiten. Sie könnten die Beweise insbesondere in entsprechenden Unterlagen und Papieren finden. Sie sind nicht nur dort zu finden, wo Sie den Steuerbetrug vermuten, sondern eben auch in anderen Firmen, die mit den Betroffenen entsprechende Geschäfte betreiben.

Wir verfügen über ein gutes Netzwerk, um solche Verdachtsfälle abzuklären. Wir haben auch die Möglichkeit, eine Observation durchzuführen, und zwar eher im Sinne der Einforderung von Papieren und der Überwachung. In dieser Hinsicht arbeiten wir recht gut mit den Kantonen zusammen. Es besteht auch eine gewisse soziale Kontrolle. Das heisst, es gibt immer wieder Hinweise aus der Bevölkerung, von Nachbarn oder Betrieben, die uns sagen, da könne doch irgendetwas nicht stimmen. Dem gehen wir dann auch nach, bis hin zu einer Strafuntersuchung.

Bei grösseren Fällen, die ich unterschreiben muss, geht es in der Regel um Dutzende von Millionen Franken; solche Fälle landen relativ häufig auf meinem Pult, weil das Verdachtsmoment gross ist. Kleinere Fälle werden anderweitig abgehandelt.

Ich glaube, der Vergleich mit den Sozialversicherungen ist nicht zulässig. Zudem scheinen uns die Mittel, die wir in diesem Bereich haben, ausreichend zu sein. Damit will ich keineswegs behaupten, dass wir alle, die versucht haben, Steuern nicht zu bezahlen, tatsächlich ertappt haben. Der Krug geht aber auch hier zum Brunnen, bis er bricht. Unserer Meinung nach genügt das geltende System. Was hier vorgeschlagen wird, ist in dieser Form nicht umsetzbar. Hierfür müssen uns andere Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Ich bitte Sie, die Motion Bendahan nicht anzunehmen.