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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2020-12-17

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-17

Wortprotokoll

In meiner Motion geht es konkret um den Vollzug des Meldeverfahrens bei der Verrechnungssteuer. Dieses wird heute unverhältnismässig bürokratisch umgesetzt. Der Bundesrat wird mit dieser Motion beauftragt, die Verhältnismässigkeit zu wahren. Das kann er im Rahmen seiner exekutiven Kompetenz etwa mit Weisungen tun. Es braucht weder eine Gesetzes- noch eine Verordnungsänderung, es braucht nur eine klare Organisation des Meldeverfahrens gemäss den bestehenden Regeln.

Ich möchte das mit einem Beispiel beschreiben. Im Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer gibt es das Formular[NB]106. Wenn dieses verspätet eingereicht wird, kann die Eidgenössische Steuerverwaltung Bussen für den Verzug aussprechen. Diese werden vermehrt in unverhältnismässiger Weise ausgesprochen. Verspätet man sich bei der Einreichung des Formulars z. B. um zehn Tage, kann man schon mit 5000 Franken bestraft werden. Es ist schlicht nicht plausibel, dass zehn Tage Verzug einen so hohen Ausfallschaden oder ein so hohes Ausfallrisiko darstellen. Da kann es sogar passieren, dass die Busse höher ist als die rückforderbare Verrechnungssteuer. Einen schlechten Beigeschmack hat das Ganze, wenn man bedenkt, dass sich die gleiche Steuerverwaltung mit diesen Bearbeitungen extrem viel Zeit lässt.

Auch darf sie in der Bearbeitung der Vorgänge, namentlich beim Nachweismass für die termingerechte Einreichung des Formulars, nicht formalistisch sein. Der Bundesrat streitet in seiner Stellungnahme ab, dass sie das ist. Meine Praxis als Treuhänderin zeigt aber genau das Gegenteil.

Meine Motion beauftragt den Bundesrat, das Verhältnismässigkeitsprinzip konsequent umzusetzen. Sie will das Verrechnungssteuerrecht richtig, aber fair umsetzen.

Deswegen bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.