Matter Thomas · Nationalrat · 2021-03-01
Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-01
Wortprotokoll
Vor rund zehn Jahren wurden die Too-big-to-fail-Instrumente ins Bankengesetz beziehungsweise ins Too-big-to-fail-Gesetz aufgenommen. Sie sollen bekanntlich verhindern, dass systemrelevante Banken im Krisenfall mit Steuergeldern gerettet werden müssen.
Die hier vorliegende Verlängerung der Ausnahmen betreffend die Verrechnungssteuer auf Zinsen der Too-big-to-fail-Instrumente bis Ende 2026 ist notwendig und unbestritten. Sie dient der Finanzstabilität, und die Banken können damit bis auf Weiteres die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelvorgaben erfüllen. Eine Verlängerung um zehn Jahre, wie sie in der Kommission auch diskutiert wurde, halten wir aber nicht für zielführend, da wir, wie auch der Bundesrat, der umfassenden Reform der Verrechnungssteuer den Vorzug geben. Wir hoffen also, dass es sich hier um die letzte Verlängerung handelt.
Das Too-big-to-fail-Regime stellt den Banken zur Gewährleistung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen die folgenden Instrumente zur Verfügung: die sogenannten Coco-Anleihen, Write-off-Bonds sowie Bail-in-Bonds. Die systemrelevanten Banken müssen diese Instrumente aufsichtsrechtlich aus der Schweiz heraus emittieren. Nun lassen sich aber angesichts des Mittelbedarfs bei Weitem nicht alle Mittel bei inländischen Investoren aufnehmen. Es gilt nun, die Ausnahmebestimmungen für die Too-big-to-fail-Instrumente zu verlängern und so die Platzierbarkeit der Anleihen nicht zu gefährden. Dies ist im Interesse von Rechtssicherheit und Finanzstabilität unabdingbar.
Wir befürworten diese auf fünf Jahre befristete Verlängerung. Sie macht die notwendige Reform der Verrechnungssteuer keineswegs überflüssig, soll diese doch wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für sämtliche Anleihen schaffen.
Ich ersuche Sie namens der SVP-Fraktion, der Vorlage entsprechend zuzustimmen.