AB 276142
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-03-01
Wortprotokoll
Es geht hier nicht um ein neues Gesetz, sondern um die Verlängerung eines bisherigen Gesetzes. In Zusammenhang mit der Too-big-to-fail-Problematik haben wir den Banken die Auflage gemacht, das Eigenkapital zu erhöhen. Diese Erhöhung hat weitgehend stattgefunden. Es war aber ein recht teures Projekt für die Banken. Sie müssen diese Bail-in-Bonds und Write-off-Bonds ausgeben. Die Aufsicht, die Finma, sieht vor, dass das in der Schweiz passieren muss. Damit wird dieses Geschäft mit der Verrechnungssteuer belastet.
Damit die Banken auch ausländisches Kapital generieren können, haben wir damals, 2013, auf die Erhebung der Verrechnungssteuer für diesen Bereich verzichtet. Das möchten wir fortführen, bis Sie die Reform des Verrechnungssteuergesetzes beraten haben. Wir werden Ihnen diese, wie das schon angekündigt wurde, im nächsten Quartal zustellen. Somit können Sie noch dieses Jahr mit der Beratung des Verrechnungssteuergesetzes beginnen. Die Verlängerung um fünf Jahre sollte, selbst wenn es in der parlamentarischen Beratung Verzögerungen gäbe, auf alle Fälle genügen, um im Verrechnungssteuergesetz eine definitive gesetzliche Grundlage für diese Praxis zu schaffen.
Das ist diese Vorlage. Sie ermöglicht es den Banken, das Eigenkapital zu annehmbaren Konditionen zu erhöhen. Das ist nur möglich, wenn sie ausländisches Kapital generieren können. Dieses muss aber in der Schweiz ausgegeben werden. Diesen Kompromiss haben wir damals so gefunden. Das Gesetz ist jetzt dann neun Jahre in Kraft, und wir möchten es nun, wie gesagt, für fünf Jahre verlängern. Die Vorlage war sowohl in der Vernehmlassung als auch bei Ihnen in der Kommission nicht bestritten.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr in der Gesamtabstimmung auch zuzustimmen.