preparatory:AB 276222
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-03-01
Wortprotokoll
Die heutige Regelung sieht vor, dass Verluste während sieben Jahren vorgetragen werden können. Die Motion fordert eine Erstreckung dieser sieben Jahre auf zehn Jahre. Das Thema ist uns schon bekannt und war auch schon Teil von Vernehmlassungsvorlagen, beispielsweise bei der Unternehmenssteuerreform III. Die Idee wurde dort aber ziemlich hochkant verworfen, sodass wir darauf verzichtet haben, diese Erstreckung des Verlustvortrages dann in die Vorlage zur Unternehmenssteuerreform einzubauen.
Wenn wir jetzt diese Motion anschauen, dann sehen wir: Sie bezieht sich insbesondere auf die Covid-Bürgschaften. Da stellt sich die Frage, wie sich das auswirken würde. Wir müssen davon ausgehen, dass ein Verlust möglicherweise erst nach fünf oder sieben Jahren zum Tragen kommt, dann, wenn die Bürgschaft nicht zurückbezahlt werden kann und nachdem ein Verlust - wie auch immer - entstanden ist. Das heisst, dieses Gesetz würde nach etwa fünf oder sieben Jahren Wirkung zeigen. Zuerst müssten wir das Gesetz machen. Die Wirksamkeit würde irgendwann ab 2026 oder 2028 eintreten, und sie würde sich dann stark auf diese Covid-Fälle beschränken.
Wir sind durchaus der Meinung, dass die Frage des Verlustvortrages diskutiert werden muss. Wir haben damals bei der Unternehmenssteuerreform III vorgesehen, dass, wenn wieder ein Gewinn eintritt, ein Teil dieses Gewinnes trotzdem versteuert werden muss - nicht, dass man alle Gewinne zuerst für den Verlustvortrag verwenden kann, sondern dass es eine gewisse Glättung gibt. Das würden wir bei einem neuen Bereich wohl auch wieder vorsehen müssen.
Wir bitten Sie, diese Motion nicht anzunehmen, weil wir daran sind, die Frage der Fristerstreckung im Zusammenhang mit der Motion 17.3261, "Wettbewerbsfähige steuerliche Behandlung von Start-ups inklusive von deren Mitarbeiterbeteiligungen", Ihrer WAK einzubauen, um gerade nicht nur die Covid-Fälle aufzunehmen, sondern um das auszudehnen. Wir haben einen gewissen Handlungsbedarf, insbesondere bei Start-ups, die in der Regel am Anfang Verluste einfahren, bevor sie dann einmal in die Gewinnzone kommen. Wir würden Ihnen vorschlagen, das Anliegen in diesem Zusammenhang zu behandeln und damit den Fokus etwas zu erweitern. Im Grundsatz glauben wir, dass dieses Problem angegangen werden kann. Nur glauben wir, dass diese Motion sehr eng gefasst ist und eigentlich nicht die Probleme löst, die wir hier zu lösen haben.
Wir arbeiten am Bericht zur Motion 17.3261 und würden dort dann entsprechende Vorschläge unterbreiten. Dann wären wir erstens etwas schneller in Bezug auf die Wirkung, und diese wäre zweitens etwas breiter, als wenn sie auf diese Covid-Fälle beschränkt wäre. In diesem Sinne denke ich, dass die vorliegende Motion zu eng gefasst ist. Ich bitte Sie, sie nicht anzunehmen. Das Problem ist bei uns auf dem Radar. Es wird im Rahmen der von den Räten angenommenen Motion aus dem Jahr 2017 demnächst in diesem Jahr breiter gefasst und mit Einbezug der Start-ups abgehandelt werden.
Mit der Ausdehnung auf zehn Jahre können wir grundsätzlich leben. Es ist dann allerdings die Frage, ob wir die Hürden überwinden werden. Denn bei der Unternehmenssteuerreform wurde der entsprechende Vorschlag, wie gesagt, in der Vernehmlassung überhaupt nicht goutiert. Trotzdem glauben wir, dass es sinnvoll ist, das Problem noch einmal anzugehen. Wir würden Ihnen mit dem Bericht zur Motion 17.3261 dann einen Lösungsvorschlag unterbreiten.
Daher bitte ich Sie, jetzt auf die Annahme der vorliegenden Motion zu verzichten. Denn sie ist aus unserer Sicht zu eng gefasst, und wir arbeiten daran, das Spektrum zu verbreitern.