Widrig Hans Werner · Nationalrat · 2002-11-25
Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-11-25
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion unterstützt das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen. Sie hat daran mitgearbeitet, dass dieses Gesetz in der heute vorliegenden Form zustande gekommen ist. Sie wird aber in der Mehrheit die Volksinitiative ablehnen. Die Position der Minderheit in der CVP wurde vorhin von Herrn Kollege Zäch vertreten.
Die Volksinitiative unterscheidet sich vom Gesetz, das wir ausgearbeitet haben, doch in einem wesentlichen Punkt. Die Initiative bezieht alle Bauten und Anlagen ein - auch die bestehenden. Hier kann im Einzelfall geklagt werden. Ich frage Sie: Wollen Sie das?
Nun sagen die Initianten, die wirtschaftliche Zumutbarkeit müsse gegeben sein. Aber die Frage, wie ein Gericht den Begriff "soweit wirtschaftlich zumutbar" anwenden wird, bleibt offen. Hier wird ein subjektives Recht auf Zugang zu Anlagen und Leistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, begründet. Das ist ein juristisches Tummelfeld, das weniger den Behinderten nützt als vielmehr die Rechtsgelehrten in den Gerichten beschäftigen wird.
Der zentrale Punkt der Initiative ist der Auftrag an die Gesetzgeber auf allen Stufen, bei ihrer Tätigkeit stets auch die Situation, die Bedürfnisse und die Integration der Behinderten im Auge zu haben und dafür konkrete Vorschriften zu erlassen. Diese Volksinitiative hat vieles bewirkt; das ist ihr grosses Verdienst. Seit April 1999 steht ein Artikel in der Bundesverfassung - Artikel 8 -, der die Gesetzgeber von Bund und Kantonen beauftragt, Benachteiligungen von behinderten Personen zu beseitigen. Er hat also das gleiche Ziel wie die Initianten. Somit stellt sich die Frage, was schneller umsetzbar ist.
Die Mehrheit unserer Fraktion lehnt diese Initiative aus drei Gründen ab:
1. Der Bundesrat und das Parlament haben rasch gehandelt und damit den Verfassungsauftrag ernst genommen. Wenn wir z. B. im Behindertengleichstellungsgesetz im Schulbereich eher eine sanfte Zielsetzung formuliert haben, ist dies nicht aus Gleichgültigkeit erfolgt, sondern wir haben damit die Verfassungsvorgabe umgesetzt.
2. Das Gesetz ist ein klassischer Gegenvorschlag zur Initiative; er weist Substanz auf. Denken Sie an die Bereiche Wohnungen, öffentliche Bauten usw. Deshalb erübrigt sich die Annahme der Volksinitiative, weil sie auf absehbare Zeit nicht mehr bringt. Die einzige wichtige Differenz bei Artikel 7 haben wir heute in Richtung des Beschlusses des Nationalrates entschieden. Bei dieser Schlussbilanz werden auch noch einige Zögernde die Initiative zur Ablehnung empfehlen.
3. Die Initiative ist in einem Punkt zu weit gegangen, nämlich dort, wo sie alle, d. h. auch die bestehenden Anlagen mit einbezieht, und dies mit einem Klagerecht im Einzelfall. Das ist nicht finanzierbar, und es ist vor allem kontraproduktiv für die Behinderten, weil es zeitliche Verzögerungen mit sich bringt.
Fazit: Die Annahme der Initiative brächte mehr Unsicherheit und eine Zeiteinbusse, denn mit dem Gegenvorschlag sind doch wesentliche Anliegen der Volksinitiative aufgenommen worden, soweit sie mit einem vernünftigen Aufwand partnerschaftlich realisierbar sind. [PAGE 1736]
Ich bitte Sie deshalb namens der Mehrheit der CVP-Fraktion, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.