Bangerter Käthi · Nationalrat · 2002-11-25
Bangerter Käthi · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-11-25
Wortprotokoll
Artikel 12a soll dem Bundesrat die Möglichkeit geben, zeitlich befristete Pilotversuche zur Integration Behinderter ins Erwerbsleben durchzuführen und Anreizsysteme für Arbeitgebende zu schaffen. Dieses Anliegen ist berechtigt, ich unterstütze das, nur gehört es nicht ins Behindertengleichstellungsgesetz, sondern ins Invalidengesetz, wo in der laufenden Revision solche Pilotversuche mit Schaffung von Anreizsystemen in Artikel 68quater bereits aufgenommen wurden. Diese gehören auch dort hin.
Gerade die Dualität der beiden Gesetze, Behindertengleichstellungsgesetz und Invalidenversicherungsgesetz, ist ein Kernproblem des indirekten Gegenvorschlages zur Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte". Nicht zuletzt auch wegen der unbestimmten neuen Behindertendefinition im Gegenvorschlag kann es auch bei Artikel 12a zu Problemen kommen. Wen müssen wir zusätzlich integrieren, der nicht schon über die IV, die Arbeitslosenversicherung oder die Sozialstellen integriert werden kann? Zudem haben wir ja die IV und die IV-Stellen bei der 4. IV-Revision gestärkt, um eben auch die Integration ins Berufsleben zu verbessern. Neu soll die IV auch die berufliche Weiterbildung besser fördern können. Bei der IV ist viel Know-how und auch Kompetenz vorhanden.
Nun soll der Bund gemäss Kommission aufgrund des Behindertengleichstellungsgesetzes nochmals Pilotversuche starten können. Wer führt diese denn durch, das Behindertengleichstellungsbüro oder wer? Werden neue Strukturen aufgebaut? Wer ist denn besser geeignet als die IV, die die notwendige Kompetenz und Infrastruktur sowie die gesetzliche Grundlage dazu hat? Ich befürchte - und das war auch bei verschiedenen Mitgliedern des Ständerates der Hauptgrund der Ablehnung -, dass aufgrund dieses Artikels 12a Doppelspurigkeiten aufgebaut werden.
Mit der Streichung haben wir auch endlich Klarheit, dass für die Integration in die Arbeitswelt die IV mit ihren Stellen und Vertragspartnern zuständig ist. Dies vereinfacht auch die Kontakte mit der Arbeitgeberschaft und schafft Klarheit.
Die Integration in die Arbeitswelt - und dazu gehören auch Pilotversuche - muss eindeutig Sache der IV bleiben. [PAGE 1729] Strukturen sind vorhanden, Know-how und die notwendigen Beziehungen zur Arbeitswelt auch. In diesem Sinne beantrage ich, Artikel 12a zu streichen, wie es der Ständerat beschlossen hat, weil diese Aufgabe von der IV bereits wahrgenommen wird und jetzt auch entsprechend im IV-Gesetz geregelt werden soll.