Lexipedia

Locher Benguerel Sandra · Nationalrat · 2021-03-01

Locher Benguerel Sandra · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-01

Wortprotokoll

Unsere Kommission hat einstimmig beschlossen, mit dem vorliegenden Postulat den Bundesrat zu beauftragen, die Schaffung einer unabhängigen nationalen Anlaufstelle zu prüfen. Nötigenfalls soll er danach eine entsprechende Anpassung der Rechtsgrundlagen in die Wege leiten.

Zur Ausgangslage: In der Schweiz haben gemäss dem verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbot alle Menschen das Recht, ihren Beruf und ihr Leben frei von Mobbing, Diskriminierung, Sexismus und sexueller Belästigung zu führen. Zudem enthält das Gleichstellungsgesetz ein ausdrückliches Verbot von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Dass diese Rechtsgrundlagen längst nicht immer so gelebt werden, wird der Öffentlichkeit regelmässig vor Augen geführt. So berichteten die Medien mehrfach über Missbrauchsfälle in vom Bund kontrollierten und beauftragten Betrieben. Beispiele dafür gibt es einige, und sie wurden in diesem Rat auch schon thematisiert: das Bundesstrafgericht, die Schweizerische Nationalbank, der Westschweizer und der italienischsprachige Fernseh- und Radiosender RTS respektive RSI und jüngst die EPFL in Lausanne oder auch die Vorfälle rund um das Sportzentrum Magglingen. Bei Letzteren wurden wir mit der Annahme der Motion 20.4331, "Misshandlungen im Schweizer Sport. Schaffung einer unabhängigen nationalen Anlauf- oder Meldestelle", im Dezember aktiv. Bei allen anderen[NB]Beispielen besteht weiterhin ausgewiesener Handlungsbedarf.

Welche Auswirkungen hat missbräuchliches Verhalten? Mobbing, Diskriminierung und Sexismus haben für die Opfer tiefgreifende Folgen. Allzu oft werden diese Taten als bedauerliche Einzelfälle behandelt. Vielleicht kommt es einmal zu einer Kündigung oder einer internen Versetzung, aber die Ursache des Problems, welche in erster Linie struktureller Herkunft ist, wird oft nicht behoben. Es zeigt sich, dass es sich um systematischen Machtmissbrauch handelt, unabhängig davon, in welcher Institution. Missbräuchliches Verhalten hat auch negative Auswirkungen auf das Arbeitsklima, und es kann die Innovationsfähigkeit hindern.

Weshalb braucht es dieses Postulat? Von staatlichen und staatsnahen Institutionen erwarten wir eine Vorbildfunktion in der Führungs- und Unternehmenskultur. Denn diese Institutionen sind mit öffentlichen Geldern finanziert, und unser Parlament hat teilweise die Oberaufsicht. Dies verpflichtet uns, kritisch zu sein. Es ist wichtig, dass eine solche Anlaufstelle unabhängig und ausserhalb des Betriebs angesiedelt ist. Nachfragen der WBK haben ergeben, dass beispielsweise die EPFL oder die ETH eine solche externe Vertrauensstelle kennen, dass diese in den Betrieben aber zu wenig bekannt ist.

Der Bundesrat weist zu Recht darauf hin, dass Arbeitgebende in der Pflicht sind, präventive Massnahmen zu ergreifen und zu handeln. Die Betriebe tun dies auf sehr unterschiedliche Weise, und leider gibt es kein Controlling oder Monitoring dieser nach Gleichstellungsgesetz vorgeschriebenen Präventionsmassnahmen. Weiter zählt der Bundesrat die bereits bestehenden Möglichkeiten für Opfer von missbräuchlichem Verhalten auf. Doch offensichtlich erweisen sich diese als unzureichend. Deshalb sollte das Postulat aufzeigen, wie die Kommunikation verbessert und die bereits vorhandenen Anlaufstellen zugänglicher gemacht werden können. Es ist zu prüfen, ob es eine neue Anlaufstelle braucht oder ob die vorhandenen Angebote noch bekannter gemacht und verstärkt werden müssen; dies beispielsweise in Form einer unabhängigen nationalen Meldestelle, die die vorhandenen Strukturen nicht ersetzt, sondern eben bündelt und als Melde-, Auskunfts- und Triagestelle arbeitet, damit wirkungsvoller gegen Machtmissbrauch vorgegangen werden kann.

Ich komme zum Schluss: Es ist staatliche Aufgabe und Pflicht, dass Arbeitnehmende vor Diskriminierungen jeglicher Art geschützt werden. Deshalb bitte ich Sie im Namen der einstimmigen Kommission, das Postulat anzunehmen.