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Fluri Kurt · Nationalrat · 2021-03-01

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-01

Wortprotokoll

Es geht hier um die Zentrumsfunktion der Städte. Daher ist meine Interessenoffenlegung klar: Ich spreche hier auch als Präsident des Städteverbandes und als Stadtpräsident. Es geht um den steuerrechtlichen Wohnsitz, um die Frage der steuerrechtlichen Zuständigkeit bei Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthaltern.

Die einwohnerrechtlich mit Heimatausweis als Wochenaufenthalterinnen und -aufenthalter angemeldeten Personen sind vorwiegend in den Wirtschaftszentren und damit in Zentrumsstädten eine bedeutende Bevölkerungsgruppe. Diese Leute nutzen überwiegend am Wochenaufenthaltsort die Infrastruktur, auch die Kulturinstitutionen, und profitieren insbesondere vom öffentlich finanzierten Angebot. Sie zahlen aber ihre Steuern an ihrem Wohnort.

Diese Personen beanspruchen selbstredend sowohl an ihrem Wohn- als auch an ihrem Wochenaufenthaltsort ohnehin knappen Wohnraum. Die Gewährung des steuerrechtlichen Wohnsitzes muss durch die zuständigen Behörden des Wochenaufenthaltsorts regelmässig in einem aufwendigen Verfahren abgeklärt werden, was einen hohen Verwaltungsaufwand für Gemeinde- und Kantonsbehörden mit sich bringt.

Zudem ist der durch die zuständigen Steuerbehörden am Wochenaufenthaltsort zu erbringende Nachweis des massgebenden Kriteriums, nämlich die Feststellung des Lebensmittelpunktes bzw. der Absicht des dauernden Verbleibes, nicht zuletzt wegen Datenschutzbestimmungen kaum oder nur sehr schwer zu erbringen und stützt sich damit weitgehend auf die Angaben der zu überprüfenden Person ab. Steuerrechtlich ist die heutige Handhabung des Wochenaufenthalterstatus in Anbetracht der Mobilität zwischen Wohnen und Arbeiten ohnehin nicht mehr zeitgemäss.

Die Motion beschränkt sich bewusst auf die Personen mit Wochenaufenthalterstatus. Die Feststellung des Bundesrates in seiner Antwort, wonach auch Pendlerinnen und Pendler an ihrem Arbeitsort von der Infrastruktur profitierten, trifft zwar zu, doch ist der Nutzen aufgrund der beschränkten Aufenthaltsdauer in diesen Fällen deutlich geringer. Auch ist bei Pendlerinnen und Pendlern der Status einwandfrei geklärt, da sie nicht über einen Wohnsitz an ihrem Arbeitsort verfügen.

Ich bitte Sie deshalb, diese Motion zu unterstützen.