AB 276415
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-03-02
Wortprotokoll
Der Bundesrat bittet Sie, diese Motion abzulehnen. Um was geht es? Die Werbung für Spirituosen ist aus Präventionsgründen ziemlich stark eingeschränkt. Um zu verhindern, dass nicht erlaubte Werbung publiziert wird, können Werbeprojekte vor der Veröffentlichung bei der Zollverwaltung zur Prüfung vorgelegt werden. Seit 2019 haben wir dazu einen Leitfaden entwickelt, der dem entsprechenden Gesuchsteller sehr detailliert die Möglichkeit gibt, selbst zu beurteilen, ob seine Werbung den Anforderungen entspricht oder nicht.
Mit der Nutzung der sozialen Medien ist die Nachfrage nach Werbevorprüfungen stark gestiegen: 2010 hatten wir 400 Gesuche, 2016 waren es 1800 Gesuche, seither bewegt sich die Zahl der Gesuche auf hohem Niveau und liegt bei deutlich über 1000 pro Jahr. Wir haben dann beabsichtigt, diese Gesuche mit einer Kostenpflicht zu belegen. Wenn wir Gesuche prüfen, soll das also kostenpflichtig sein. Die Motion möchte, dass diese Vorprüfung nach wie vor gratis erfolgen soll.
Wir sind der Meinung, dass mit den vorgelegten Hilfsmitteln, also mit dem Leitfaden, selbstständig geprüft werden kann, ob die Werbungen den Vorgaben entsprechen oder nicht. Der Verdacht besteht - es ist mehr als ein Verdacht! -, dass man einfach das Gütesiegel der Verwaltung will und diese Gesuche daher noch einreicht, obwohl die Werbungen aufgrund der Hilfsmittel, die zur Verfügung stehen, problemlos auf ihre Zulässigkeit hin beurteilt werden können. Wenn jemand diese Prüfung nicht selbst vornimmt, besteht ja fast der Verdacht, dass die Werbung damit in eine gewisse Grauzone gehen will, und daher braucht es dieses Gütesiegel oder diese Prüfung.
Wenn jemand nicht in der Lage ist, aufgrund der Hilfsmittel zu sagen, ob seine Werbung zulässig ist, und er allenfalls eine Grauzone betritt oder etwas hart am Wind segelt, dann wäre es auch gerechtfertigt, dass er für die Vorprüfung einen Betrag bezahlt. Er will ja dann ein entsprechendes Gütesiegel und ist offenbar nicht selbst in der Lage, das zu machen. Wir meinen, dass es eine nachvollziehbare Übung ist. Es entspricht dem Verursacherprinzip: Wenn jemand Kosten verursacht, indem er eine Prüfung verlangt, weil er sich nicht in der Lage fühlt, es selbst zu beurteilen, soll das kostenpflichtig werden. Die jetzige Regelung bindet einfach relativ viele Ressourcen in der Eidgenössischen Zollverwaltung für etwas, das wirklich mit diesem Leitfaden beurteilt werden kann; auch die Praxis, die sagt, was zulässige Werbung ist und was nicht, ist ja vorhanden.
Wenn die Beurteilung nicht selbst gemacht wird, ist es zulässig, dass eine Gebühr für die Vorprüfung bezahlt wird. Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen, weil sie das verhindern will. In unserer Verwaltung und in unserer Tätigkeit haben wir uns längst daran gewöhnt, dass kostengerechte Gebühren eingeführt werden können; das hier wäre eine solche.
Ich bitte Sie, die Motion nicht anzunehmen und es zu ermöglichen, dass wir solche Prüfungen, dort, wo sie gefordert werden, nicht gratis, sondern gegen eine Gebühr durchführen.