Stöckli Hans · Ständerat · 2021-03-02
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-02
Wortprotokoll
Ich bin sehr froh, dass das Anliegen der Besteuerung der elektronischen Zigaretten jetzt nicht nur im Bundesrat und im Ständerat, sondern auch im Nationalrat mehrheitsfähig geworden ist. Es macht durchaus Sinn, dass man die beiden Vorlagen - das Tabakproduktegesetz und die Revision der gesetzlichen Grundlagen für die Besteuerung der elektronischen Zigaretten - gleichzeitig bearbeitet. Das heisst aber nicht, dass man bezüglich Besteuerung jetzt nichts macht und wartet, bis das Tabakproduktegesetz in Kraft getreten ist. Denn der Text der abgeänderten Motion sagt, dass man eben die beiden Revisionen gleichzeitig vornimmt, das heisst, dass man die parlamentarische Beratung gleichzeitig führt und dass bei der Verabschiedung des Gesetzes beide Revisionen vorliegen.
Dementsprechend lade ich Sie ein, Herr Bundesrat, die Arbeiten zur Einführung, ja Wiedereinführung der Besteuerung der elektronischen Zigaretten - sie war ja früher, bis im Jahre 2011, bereits vorgesehen - zeitgerecht und zeitgleich auszuführen, damit eben nach Bekanntwerden der Parameter für die Besteuerung, welche im Tabakproduktegesetz vorgesehen werden, gleichzeitig auch die anderen Parameter festgelegt werden. Das sind beispielsweise die Produkteklassifizierungen oder auch die Definition der erlaubten Inhaltsstoffe. So können dann mit einem Schlag sowohl das Tabakproduktegesetz wie auch die gesetzliche Basis für die Besteuerung der elektronischen Zigaretten im Parlament beraten werden und dann auch in Kraft treten. Ich danke, wenn Sie diesem Verständnis folgen.