Fässler Daniel · Ständerat · 2021-03-02
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-02
Wortprotokoll
Bei dieser Motion liegt kein anderer Antrag aus der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Annahme der Motion. Es ist daher vielleicht erstaunlich, dass auch ich noch kurz das Wort wünsche. Ich wünsche es deshalb, weil in der Beratung in der Kommission offensichtlich wurde, dass es beim Thema des Herkunftskantons noch offene Fragen in Bezug auf die Praktikabilität und dazu gibt, wie man diese Forderung der Motion umsetzen möchte.
Ich möchte an einem vielleicht etwas speziellen Ort anfangen: Bei der Wahl der Bundesrätinnen und Bundesräte ist, ich zitiere Artikel 175 Absatz 4 unserer Bundesverfassung, "darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Landesgegenden und Sprachregionen angemessen vertreten sind". Da die Bundesverwaltung den Bundesrat in seiner Aufgabe als oberste leitende und vollziehende Behörde unterstützt, wäre auch bei ihr aus staatspolitischen Überlegungen auf eine angemessene Vertretung der Sprachregionen und der Landesgegenden zu achten. Vor diesem Hintergrund ist die mit dieser Motion verlangte Abklärung der Frage, welcher [PAGE 36] Sprachgemeinschaft Bewerberinnen und Bewerber angehören und welches ihr Herkunftskanton ist, nicht eine belanglose administrative Übung, sondern von staatspolitischer Relevanz. Dies gilt für Kaderpositionen in besonderem Mass.
Wer ausserhalb der Zentren in einer Randregion aufwächst, muss für eine höhere oder eine universitäre Ausbildung oft seinen Herkunftskanton verlassen. Wie Statistiken zum Braindrain zur Genüge zeigen, kehren diese jungen Menschen nach Abschluss ihrer Ausbildung oft nicht in ihren Herkunftskanton zurück, bleiben diesem aber meistens eng verbunden. In der Kommission wurde uns seitens der Verwaltung berichtet, dass seit 2012 alle Daten zum Bewerbungsaufkommen nach Sprache und Wohnsitzkanton vorhanden sind. Die Verwaltungseinheiten wüssten daher schon heute genau, auf welche Stelle sich wie viele Kandidatinnen und Kandidaten in welchen Sprachen und aus welchen Kantonen bewarben.
Bei der Herkunft besteht aber noch ein Manko, denn heute wird nicht der eigentliche Herkunftskanton erfasst, sondern jener Kanton, in dem die Bewerberinnen und Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung wohnhaft sind; dies führt zu einem verfälschten oder zumindest unvollständigen Bild. Mit der Motion soll auch diese Lücke geschlossen werden. Eine Interpretation der Motion im Sinne des Bundesrates, wonach unter "Herkunftskanton" der aktuelle Wohnsitzkanton zu verstehen sei, würde dem Anliegen der Motion aber gerade nicht Rechnung tragen.
Die Eruierung des Herkunftskantons sollte in der Praxis in der Regel kein Problem darstellen. Man könnte beispielsweise, wie das in der Kommission vorgeschlagen wurde, im Bewerbungsformular die Frage stellen, wo Bewerberinnen und Bewerber hauptsächlich die Schule besucht haben. Damit würde, entgegen der Befürchtung der Verwaltung, das verfassungsrechtlich garantierte Diskriminierungsverbot nicht verletzt.
Ich erwarte daher vom Bundesrat, dass die Motion gemäss Wortlaut und Sinn des Motionstextes umgesetzt wird. Allein eine Prüfung des Anliegens bezüglich Herkunftskanton genügt mir persönlich jedenfalls nicht.