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Kutter Philipp · Nationalrat · 2021-03-02

Kutter Philipp · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-02

Wortprotokoll

Bei Block 2 beantragt der Bundesrat mit einer Ergänzung von Artikel 68a Fördermassnahmen zugunsten aller elektronischen Medien. Diese Fördermassnahmen werden dann in den Artikeln 76 und 76a bis 76d erläutert. Sie umfassen Finanzhilfen an Institutionen der Aus- und Weiterbildung, an Nachrichtenagenturen sowie an Medienhäuser für den Betrieb von digitalen Infrastrukturen. Finanziert werden sollen die neuen Beiträge aus der Abgabe für Radio und Fernsehen.

Ihre Kommission beantragt Ihnen vier Änderungen gegenüber dem Entwurf des Bundesrates und den Beschlüssen des Ständerates.

Sie beantragt Ihnen mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, einen zusätzlichen Artikel 26a aufzunehmen, mit dem die Online-Textbeiträge der SRG eingeschränkt werden. Es wird schon seit Längerem kritisiert und diskutiert, dass das gebührenfinanzierte Radio und Fernsehen sich in den schriftlichen Bereich ausdehnt und damit die privaten Verlage in deren Kernbereich bedrängt. Darum gibt es auch bereits eine Zeilenbeschränkung in der Konzession. Diese Zeilenbeschränkung in der Konzession wird von der Mehrheit der Kommission aber als nicht genügend beurteilt, da sie nur eine Zeilenbeschränkung für Themen vorsieht, zu denen kein Sendungsbezug besteht. Mit der vorliegenden Ergänzung schaffen wir eine einfachere und wirkungsvollere Beschränkung. Diese Änderung wird von der Minderheit Pult bekämpft; diese befürchtet eine Schädigung des Service public.

Weiter beantragt die KVF, dass alle Institutionen, die Aus- und Weiterbildungen anbieten, finanziell unterstützt werden können: Damit sollen nicht nur unabhängige Journalistenschulen wie das MAZ, sondern auch Medienhäuser profitieren können. Dies entspricht der ursprünglichen Formulierung des Bundesrates; erst aufgrund von Rückmeldungen in der Vernehmlassung hat er den Kreis der förderungswürdigen Ausbildungsinstitutionen eingeschränkt. Damit wären verlagseigene Journalistenschulen künftig von staatlicher Förderung ausgeschlossen. Die Kommissionsmehrheit lehnt die Einschränkung ab. Sie begrüsst jedes Engagement für die Aus- und Weiterbildung von Journalistinnen und Journalisten, von welcher Seite sie auch kommt. Denn es ist zu beachten, dass die jungen Medienschaffenden über kurz oder lang weiterziehen. Die Investition eines Verlags ist eine professionelle Ausbildung, sei sie privat oder öffentlich getragen, die damit der ganzen Branche zugutekommt.

Diese Änderung wird von der Minderheit Pasquier bekämpft. Sie ist der Meinung, dass nur eine unabhängige Institution eine qualitativ gute Ausbildung anbieten kann. Es liegt dazu auch ein Einzelantrag Aebischer Matthias vor, der auch die Details des Ausbildungsangebots auf gesetzlicher Stufe verankern will; diesen Einzelantrag hat die Kommission nicht diskutiert.

Schliesslich beantragt die KVF bei Artikel 76cbis mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, Mediengutscheine für junge Erwachsene finanziell zu unterstützen. Sie sollen einmalig ein vergünstigtes Abonnement bei einem Medium ihrer Wahl beziehen können. Damit soll den jungen Menschen der Zugang zu Medien erleichtert werden. Diese Änderung wird von der Minderheit Bregy bekämpft. Die Minderheit Bregy betrachtet das Gutscheinsystem als wenig wirkungsvoll und als Giesskanne.

Ich komme zu den Minderheitsanträgen. Die Minderheit Rutz Gregor beantragt, den Geltungsbereich des RTVG nicht auszudehnen. Zwei Minderheiten Wasserfallen Christian möchten die Werbemöglichkeiten der privaten Medien ausdehnen [PAGE 57] und jene der SRG stärker beschränken. So soll mit einer Änderung von Artikel 10 das geltende Verbot für politische Werbung an privaten Radio- und Fernsehstationen aufgehoben werden. Gleichzeitig soll bei Artikel 14 die Werbemöglichkeit der SRG noch stärker eingeschränkt und zusätzlich das Sponsoring von Programmen verboten werden. Zudem will eine weitere Minderheit Wasserfallen Christian mit einer Änderung der Artikel 57 und 68a den Herausforderungen von privaten Radiostationen stärker Rechnung tragen. Schliesslich liegt zu Artikel 76c noch ein Minderheitsantrag Schlatter vor. Dieser möchte, dass Medienhäuser, die für ihre digitale Infrastruktur unterstützt werden, den Quellcode und die technische Infrastruktur öffentlich und kostenlos zur Verfügung stellen sollen.

Ich beantrage Ihnen, jeweils der Mehrheit der Kommission zu folgen.

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