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Kutter Philipp · Nationalrat · 2021-03-02

Kutter Philipp · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-02

Wortprotokoll

Das Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien war in der Kommission von Beginn weg sehr umstritten. Noch heute, nach Anhörungen und intensiven Beratungen, scheiden sich die Geister an der Frage, ob diese Förderung die richtigen Anreize setzt und ob sie verfassungskonform ist.

Eine Minderheit II (Rutz Gregor) lehnt das neue Gesetz aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Die Mehrheit der Kommission stimmt dem Gesetz zu, wenn auch relativ knapp. Das Abstimmungsresultat betrug 12 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Gleichzeitig beantragt die Kommission mit klarer Mehrheit, sowohl die Geltungsdauer des Bundesgesetzes über die Förderung von Online-Medien als auch die Änderungen in der indirekten Presseförderung auf fünf Jahre zu begrenzen. Die Botschaft, die dahintersteht, ist etwa so zu verstehen: Die Medien sollen in der aktuellen Transformationsphase rasch zusätzliche Unterstützung erhalten, doch das Konzept, das mit dem vorliegenden Gesetzespaket etabliert wird, ist nicht das Gelbe vom Ei. Längerfristig sollen neue Systeme der Medienförderung geprüft werden.

Was die Details angeht, so beantragt Ihnen die KVF folgende Änderungen: Sie möchte den maximalen Anteil der Förderleistung am anrechenbaren Umsatz bei 60 Prozent festlegen. Das betrifft Artikel 2 Absatz 2. Damit soll verhindert werden, dass Online-Medien sich allzu stark auf die Subventionen abstützen - diese Subventionen sollen ja zeitlich begrenzt sein und für diese Zeit die Transformation unterstützen.

Weiter beantragt die Kommission, die sogenannte Holdingklausel in Artikel 3 festzuschreiben. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass damit ein Ausgleich zwischen den grossen und kleinen Medienhäusern geschaffen werden kann. Dies wird von der Minderheit Fluri bekämpft, die der Meinung ist, dass diese Klausel sachlich nicht gerechtfertigt ist und dass es zu einer doppelten Bestrafung der grösseren Verlagshäuser kommt, erstens durch die Degression und zweitens durch die Holdingklausel.

Weiter beantragt die KVF die Aufnahme eines Start-up-Artikels. Damit sollen in der Startphase Online-Medienunternehmen speziell unterstützt werden, auch wenn sie keinen Mindestnettoumsatz vorweisen. Die Minderheit Candinas bekämpft diesen Artikel; sie ist der Meinung, dass die Mittel damit nicht zweckmässig und nicht zielgerichtet eingesetzt würden.

Noch ein Wort zu den Minderheiten: Die Minderheit Christ will, dass auch der Werbeertrag an den massgebenden Nettoumsatz angerechnet werden kann. Die Minderheit Pasquier möchte, dass die Online-Medien sich einem Gesamtarbeitsvertrag verpflichten müssen. Die Minderheit I (Pult) möchte die verfügbaren Mittel auf 50 Millionen Franken aufstocken. Und die Minderheit II (Christ) möchte hier, wie schon in den anderen Teilen des Gesetzentwurfes, ein dynamisches Konzept etablieren.

Ich beantrage Ihnen, der Mehrheit der Kommission zu folgen. Vielen Dank.