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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-03-03

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-03-03

Wortprotokoll

Ich habe eigentlich bereits beim Eintreten zu den verschiedenen Anträgen Stellung genommen. Ich möchte mich noch zum Einzelantrag Aeschi Thomas äussern, der verschiedene Fragen aufwirft.

Artikel 76b beschränkt die Pflicht zur Offenlegung der Finanzierung - also Einnahmen und Zuwendungen - auf eine klar definierte Gruppe, nämlich auf jene politischen Parteien, die in der Bundesversammlung vertreten sind, und auf parteilose Mitglieder der Bundesversammlung. Mit dem Antrag Aeschi Thomas sollen nun generell alle politischen Organisationen zur Offenlegung ihrer Finanzierung verpflichtet werden. Eine klare Umschreibung, was eine Organisation zu einer politischen Organisation macht, gibt es aber nicht. Das Gleiche gilt für Lobby-Organisationen. Die Aufzählung im Antrag zeigt, wie schwierig es in der Praxis sein würde festzulegen, welche Organisationen ihre Finanzierung tatsächlich offenlegen müssten. Hier hätten wir rechtlich kaum lösbare Abgrenzungsschwierigkeiten.

Es ist natürlich so: Es sind längst nicht nur politische Parteien, die sich politisch betätigen. Das ist allerdings in der Vorlage bereits berücksichtigt. In Artikel 76c wird ja vorgesehen, dass alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften, die politische Kampagnen für mehr als 50[NB]000 Franken führen, die Finanzierung für diese Kampagnen offenlegen müssen. Die Offenlegung der Kampagnenfinanzierung ist also gewährleistet. Das gilt selbstverständlich auch für alle Organisationen, die Herr Aeschi aufgezählt hat.

Die Lösung, wie sie die Kommission jetzt vorsieht, ist sinnvoll. Mit der Annahme des vorliegenden Antrages würden Sie hingegen mehr Probleme schaffen, als Sie lösen. Es gibt, ich habe es gesagt, rechtliche Abgrenzungsprobleme.

Jetzt kommt aber noch etwas hinzu: Verbände, insbesondere Arbeitgeberverbände, aber auch Arbeitnehmerorganisationen, erfüllen zahlreiche Aufgaben, die nicht direkt mit dem politischen Meinungsbildungsprozess zu Wahlen und Abstimmungen zusammenhängen. Der Gewerbeverband, der Arbeitgeberverband und auch Gewerkschaften informieren, beraten, unterstützen ihre Mitglieder und finanzieren auch Weiterbildung. Es geht hier also auch um Tätigkeiten im Bereich der Privatautonomie. Deshalb wäre es nicht gerechtfertigt und auch nicht verhältnismässig, sie im Bundesgesetz über die politischen Rechte zur Offenlegung ihrer gesamten Einnahmen zu verpflichten - darum geht es: um die gesamten Einnahmen und nicht um die Kampagneneinnahmen.

Der Bundesrat lehnt diesen Antrag ab und bittet Sie, hier seiner Empfehlung zu folgen.