Gredig Corina · Nationalrat · 2021-03-03
Gredig Corina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2021-03-03
Wortprotokoll
Gerne nehmen wir im Namen Ihrer SPK zu den einzelnen Minderheitsanträgen Stellung.
Bei den Minderheitsanträgen zu Artikel 76b Absatz 2 Buchstabe b geht es um die Höhe des offenlegungspflichtigen Beitrages, des Kernstücks sozusagen. Bei der Frage der Höhe der Offenlegungsschwelle bestehen unterschiedliche Ansichten darüber, ab wann die Bedeutung einer Einzelspende als so gross einzuschätzen ist, dass der Spender oder die Spenderin offengelegt werden soll. Ihre vorberatende Kommission ist mehrheitlich der Ansicht, dass der Schwellenwert bei 25[NB]000 Franken gesetzt werden sollte. Diese Schwelle kommt zum Tragen bei Spenderinnen und Spendern politischer Parteien sowie bei Spenden im Rahmen von Wahl- und Abstimmungskämpfen, falls die Kampagne die Schwelle von 50[NB]000 Franken übersteigt. Eine Minderheit schlägt Ihnen vor, die Limite auf 15[NB]000 Franken zu senken, da damit auch die Proportionalität im Vergleich zur neuen Limite von 50[NB]000 Franken bei Wahl- und Abstimmungskämpfen wieder besser gegeben ist. Wir haben es vorhin gehört: Der zweite Minderheitsantrag, der eine Schwelle von 10[NB]000 Franken vorsieht, wurde zurückgezogen.
Eine weitere Minderheit besteht bei Artikel 76b Absatz 2 Buchstabe c. Hier geht es um den Ausbau der Transparenz bei den Einnahmen der Parteien. Nebst den Spenden sollen auch Mandatsbeiträge offengelegt werden, da diese auch bedeutende Einnahmequellen von Parteien sein können.
Den Einzelantrag Aeschi Thomas konnten wir in der Kommission naturgemäss nicht beraten. Die SPK hat aber an ihrer Sitzung vom 13. Februar 2020 die Verwaltung beauftragt, ihr eine Formulierung vorzulegen für die Ergänzung des Gegenvorschlages um Personen, Organisationen, Verbände und Unternehmen, die Zuwendungen an politische Parteien oder Wahl- und Abstimmungskampagnen tätigen. Sie hat dieses Konzept jedoch nicht weiterverfolgt, da es im Vollzug erhebliche Probleme gäbe und einen grossen Aufwand bei sehr vielen Verbänden und Unternehmungen nach sich zöge und somit nicht verhältnismässig wäre. Die hier vorliegende Lösung ist einfacher und knüpft an die Begrifflichkeiten der Initiative an, da sie ja als indirekter Gegenvorschlag zu ebendieser konzipiert wurde.
Zu den weiteren Minderheitsanträgen wird der Kommissionssprecher französischer Sprache Stellung nehmen.