Lexipedia

Marti Min Li · Nationalrat · 2021-03-03

Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-03

Wortprotokoll

Die Justiz-Initiative will die heutige Wahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter durch ein Losverfahren mit Zufallsgenerator ersetzen. Zugelassen zu diesem Losverfahren sollen nur Leute sein, die durch ein Expertengremium und - nach dem Willen der Initianten - nach rein sachlichen Kriterien bestimmt wurden. Zudem gäbe es keine Wiederwahl, sondern eine einmalige Amtszeit, dafür würde neu ein Abberufungsverfahren eingeführt.

Die Initianten - vor allem der Hauptinitiant - sind geprägt durch ein tiefes Misstrauen gegen das heutige System und erheben auch teilweise schwere Vorwürfe, die sie aber niemals wirklich substanziieren konnten.

Aus diesen Gründen lehnen sowohl die Kommission für Rechtsfragen als auch die SP die Initiative ab. Das heutige System funktioniert nicht schlecht. Es ist zwar nicht perfekt, aber welches System ist das schon?

Besonders in der Kritik steht bei den Initianten der Parteienproporz. Nichtsdestotrotz ist es allemal sinnvoll, das Bundesgericht mit einer gewissen Vielfalt auszustatten. Dazu gehören die Vielfalt der Sprachregionen und die Vertretung der Geschlechter, aber auch eine Vielfalt der Weltanschauungen und Werthaltungen. Die Auswahl über den Parteienproporz gewährt diese Vielfalt an Weltanschauungen auf eine sehr einfache und auch transparente Art und Weise. Es gibt keine Hinweise darauf, dass dies dazu geführt hätte, dass Richterinnen und Richter nicht unabhängig wären.

Trotz allem hat die Initiative auf gewisse wunde Punkte hingewiesen, die wir durchaus bedenkenswert finden. Sie werden auch von der Schweizerischen Vereinigung der Richterinnen und Richter sowie von der Forschung und Lehre kritisiert. Ein Problem, das wir vor Kurzem hier durchexerziert haben, ist die Frage der Wiederwahl bzw. der möglichen Abwahl oder Nichtwahl aus politischen Gründen, was für die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter tatsächlich eine Gefahr darstellen würde.

Immer wieder ein Thema sind und immer wieder in der Kritik stehen die Mandatsabgaben. Diese wurden auch von der Greco, einem Gremium des Europarates, kritisiert. Die Mandatsabgaben sind jedoch historisch gewachsen, weil wir bekanntlich kein System der staatlichen Parteienfinanzierung kennen. Ich denke auch, dass es aus der Forschung keine Hinweise darauf gibt, dass dies zu irgendwelcher Korruption oder zu Problemen geführt hätte. Dennoch ist es vermutlich nicht ganz einfach zu erklären, bzw. die Kritik ist nicht ganz unberechtigt. Allerdings besteht wegen der mangelnden Parteienfinanzierung das Problem, dass für die Parteien letztlich eine Finanzierungslücke entstehen könnte, die ebenfalls irgendwie gedeckt werden müsste. Das ist es auch, was die Greco immer wieder kritisiert: dass wir keine Parteienfinanzierung haben.

Ebenfalls eine durchaus angemessene Idee ist, dass man der Gerichtskommission vielleicht ein beratendes Gremium zur Seite stellen könnte.

Das sind alles Elemente, die wir in der Kommission für Rechtsfragen diskutiert haben und die in einem indirekten Gegenvorschlag zum Tragen kommen könnten. Die Wiederwahl könnte ersetzt werden durch eine stille Wiederwahl oder eine einmalige Amtszeit. Vieles davon wäre ohne Verfassungsänderung möglich, und es wäre sinnvoll, wenn sich sowohl die Kommission für Rechtsfragen als auch die Gerichtskommission mit diesen offenen Fragen befassen würden. Dagegen braucht es für eine Abberufung bei schweren Pflichtverletzungen klar eine Verfassungsänderung. Das ist auch der Punkt, bei dem meine Minderheit einen direkten Gegenvorschlag vorsieht.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Sie schürt ein Misstrauen, das nicht gerechtfertigt ist. Ich bitte Sie aber auch, die Punkte, die durchaus diskutabel sind, zu bedenken und der Kommission für Rechtsfragen [PAGE 97] den Auftrag zu geben, diese anzugehen und zu prüfen. Es gibt eine sehr gute Auslegeordnung der Verwaltung dazu; die Arbeit ist bereits getan. Ich denke, dass wir damit auch den Vorwürfen, die in der Initiative erhoben werden, den Wind aus den Segeln nehmen.

Wir werden auch den Minderheitsantrag II (Arslan) unterstützen und die Initiative ablehnen.