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Graf Maya · Ständerat · 2021-03-03

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2021-03-03

Wortprotokoll

Ich danke dem Kommissionssprecher für die Ausführungen; sie waren sehr ausführlich. Es ist unglaublich, aber ich habe diese Motion bereits im letzten Mai eingereicht, als nämlich schon die Ersten in die Kurzarbeit gingen und absehbar war, dass sich bei Arbeitnehmenden in Kurzarbeit, dort, wo tiefe Einkommen nur zu 80 Prozent entschädigt werden, Einkommensverluste ergeben und dass dies für die Existenzsicherung eine grosse Gefahr ist.

Nun haben wir diese Krise wirtschaftlich ja gemeinsam gemeistert und mit dem Covid-19-Gesetz dann bei der Revision im Dezember eine Lösung gefunden. Diese Lösung hat Kollege Ettlin Ihnen dargelegt: dass bei Vollzeitpensen für monatliche Einkommen, die unter 4000 Franken sind, eben eine 100-prozentige Entschädigung möglich ist. Sie ist dann abgestuft, ich möchte das nicht wiederholen.

Nach unserem jetzt geltenden Covid-19-Gesetz gilt diese Lösung bis am 31. März 2021. Wie auch Kollege Ettlin gesagt hat, hat die WAK des Ständerates nun eine Verlängerung von Artikel 17a bis am 30. Juni 2020 beschlossen. Wie ich gesehen habe, hat auch die WAK des Nationalrates entsprechende Beschlüsse gefasst. Somit ist dieses wichtige Anliegen für mich erfüllt. Die Verlängerung der Frist im Covid-19-Gesetz werden wir hoffentlich morgen hier miteinander beschliessen - und dann hoffentlich auch der Nationalrat. Die Dauer der Massnahme ist bis Ende Juni 2021 vorgesehen.

Damit ist meine Motion erfüllt, und ich bin hiermit bereit, sie in diesem Sinne zurückzuziehen.