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Sauter Regine · Nationalrat · 2021-03-03

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-03

Wortprotokoll

Ich spreche für die FDP-Liberale Fraktion und werde gleichzeitig meinen Minderheitsantrag zu Artikel 21 Absatz 1 begründen.

Ich möchte Ihnen noch einmal in Erinnerung rufen, worum es bei dieser parlamentarischen Initiative Eder geht. Sie hat zum Ziel, eine unnötige und vor allem überbordende Datenverarbeitung durch das Bundesamt für Gesundheit zu unterbinden; dies insbesondere aus der Sorge um sensible Personendaten, wie sie im Bereich der Gesundheit eben gerade vorhanden sind. Der Initiant wollte, dass bei der Bearbeitung und Erhebung dieser Daten möglichst grosse Zurückhaltung [PAGE 111] geübt wird und nur gerade so viele Daten erhoben werden, wie sie für einen bestimmten Zweck wirklich nötig sind.

Die Version des Ständerates, wie sie uns nach der zweiten Beratung nun vorliegt, überzeugt uns in diesem Zusammenhang nicht in allen Punkten. So möchten wir insbesondere daran festhalten, dass, wo immer möglich, nur aggregierte Daten erhoben werden. Deshalb möchten wir weiterhin an der Version des Nationalrates festhalten. Es ist so, sobald individualisierte Daten, selbst wenn sie anonymisiert sind, erhoben werden, lassen sich Rückschlüsse auf mögliche Personen machen. Es wird möglich, auf bestimmte Krankheitsfelder rückzuschliessen. Das wollen wir hier verhindern. Es ist für den Zweck, für den diese Daten erhoben werden, auch nicht nötig.

Zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 21 Absatz 1: Hier schlage ich einen Kompromiss vor. Wir gehen im ersten Teil dieses Absatzes auf den Ständerat zu, indem wir wie dieser formulieren, dass solche Daten regelmässig erhoben werden können, und zwar nicht nur jährlich, wie dies der Nationalrat ursprünglich vorgesehen hat. Wir haben uns davon überzeugen lassen, dass eben "regelmässig" auch einmal nötig sein könnte. Gerade im Falle einer Pandemie, wie wir sie nun erleben, kann es nötig sein, dass auch unterjährig Daten erhoben werden, um gewisse Informationen zu bekommen. Hingegen halten wir weiterhin daran fest, dass das Bundesamt für Gesundheit den Zweck anzugeben hat, zu welchem es diese Daten erhebt. Es kann nicht einfach darum gehen, dass man irgendwelche Informationsbedürfnisse befriedigen will, sondern es muss wirklich ein wissenschaftlicher und ausgewiesener Zweck damit verbunden sein. Deshalb nun die Version, wie wir sie Ihnen mit meinem Minderheitsantrag zu Artikel 21 Absatz 1 beantragen.

Im Übrigen halten wir wie gesagt an der nationalrätlichen Version fest.