Lexipedia

AB 277016

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-03-04

Wortprotokoll

Ich gehe vorab auf einige Bemerkungen von Ihnen ein. Ich stelle eigentlich die gleiche Entwicklung fest. Der Bundesrat hatte von Anfang an eine Gratwanderung zu bewältigen. Wir haben uns sehr stark auf diese gesundheitlichen Aspekte fokussiert. Diese Gratwanderung geht weiter, denn es bleibt ein wichtiges Anliegen, die Bevölkerung vor gesundheitlichen Folgen der Pandemie zu schützen. Ich stelle aber auch fest, dass die Gefolgschaft nicht mehr ganz gleich ist, wie es im letzten Frühjahr der Fall war. Ich bin ebenfalls überzeugt, dass der Weg, den wir beschreiten, etwas breiter werden muss, damit uns die Bevölkerung noch folgen kann.

Wir haben ja zu Beginn alle anderen Aspekte weitgehend ausgeblendet. Das war auch notwendig, denke ich. Wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte erhalten einen höheren Stellenwert. Wir werden diese Krise nur meistern, wenn wir diese Aspekte in Zukunft ebenfalls einbinden. Ich glaube, wir sind auf diesem Weg, und ich hoffe auch, dass wir mit Impfstoffen und Tests diesbezüglich etwas mehr Möglichkeiten haben werden.

Das ist die grosse Herausforderung. Es wurde von einer neuen Strategie und von einer Ausrollung der Probleme gesprochen. Ich glaube, dass dies tatsächlich notwendig ist, damit wir nach wie vor eine Gefolgschaft haben.

Die gesundheitlichen Aspekte und der Schutz der Bevölkerung sind nach wie vor wichtig. Es sind aber eben auch andere Aspekte zu berücksichtigen. Der Bundesrat ist nach wie vor vorsichtig mit Öffnungsschritten. Wir sind auf diesem Weg, und wir sind auch daran - darum geht es in der heutigen Vorlage -, die Folgen dieser Massnahmen entsprechend abzufedern.

Damit komme ich zur eigentlichen Vorlage. Ich glaube, wir haben nicht den Spielraum bzw. die Zeit, um alle Aspekte zu berücksichtigen. Es geht heute insbesondere um die Härtefälle. In der Herbstsession haben Sie den Härtefallartikel im Covid-19-Gesetz eingefügt, und wir haben damals von 500 Millionen Franken gesprochen. Vor zweieinhalb Monaten haben wir in der Wintersession von 2,5 Milliarden gesprochen. Heute unterbreiten wir Ihnen Kredite von 10 Milliarden Franken, also zwanzigmal mehr, als wir vor einem knappen halben Jahr im Oktober glaubten. Das sind diese 10 Milliarden Franken.

Gleichzeitig unterbreiten wir Ihnen im nächsten Geschäft ausserordentliche Nachtragskredite von 14,3 Milliarden Franken. Wenn Sie das zu den rund 7 Milliarden zählen, die wir bereits mit dem Budget für Covid-Massnahmen bewilligt haben, dann sind wir jetzt bei gut 21 Milliarden Franken ausserordentlichen Ausgaben. Damit wachsen die Schulden des Bundes - um das einfach noch einmal darzustellen - seit der letzten Sessionswoche wöchentlich um rund 1000 Millionen Franken.

Das sind die wirtschaftlichen Konsequenzen. Damit ist auch angezeigt, dass wir versuchen müssen, dieses wirtschaftliche Korsett etwas zu lockern, damit auch die finanzielle Belastung etwas sinkt. Herr Noser und andere haben es angesprochen: Wir haben Leidtragende in dieser Krise. Es sind insbesondere die jüngeren Leute. Psychische Belastungen, Ausbildungsprobleme, fehlende Lehrstellen, fehlende Arbeitsstellen, fehlende Praktikumsstellen - das alles sind die Kollateralschäden, die uns noch sehr lange beschäftigen werden. Die Jungen werden diese Rechnung zum Teil gleich doppelt bezahlen, nämlich mit fehlenden Ausbildungen, Mängeln in der Ausbildung und mit den Schulden, die irgendwann entweder abzuzahlen sind oder die künftige Tätigkeit des Staates einschränken werden. Das ist die Last, die die Jungen zu tragen haben.

Dann zeigt sich in dieser Krise das Bild, das wir weltweit sehen: In der Krise bezahlt der wirtschaftlich schwächere Teil der Bevölkerung die Schuld viel stärker. Das haben wir entsprechend zu berücksichtigen. Ich habe sehr grossen Respekt vor den Folgen dieser Kollateralschäden. Denn die Krise ist nicht fertig, wenn wir geimpft haben, sondern wir werden auf dem Arbeitsmarkt, bei den Ausbildungen und bei der psychischen Gesundheit die Folgen dieser Krise wohl noch einige Jahre auszustehen haben. Die ausserordentlichen Schulden werden gegen Ende dieses Jahres gegen 30 Milliarden Franken betragen. Diese Schulden werden uns eine ganze Generation lang belasten. Ihre Nachfolger hier im [PAGE 77] Parlament werden sich also dann vielleicht an eine dieser Sessionen zurückerinnern.

Nun zum Entwurf des Bundesrates, den wir Ihnen unterbreiten: Wir beantragen Ihnen aufgrund einer Hochrechnung 10 Milliarden Franken für Härtefälle. Aufgrund der Meldungen der Kantone schätzen wir, dass dieser Betrag ausreichen sollte, aber es hat aus heutiger Sicht kein grosses Polster darin. Wir unterbreiten Ihnen dieses Paket von 10 Milliarden Franken in zwei Einzelpaketen. 6 Milliarden Franken sind für KMU mit einem Jahresumsatz von bis zu 5 Millionen Franken vorgesehen. Diese Fälle können in den Kantonen abgehandelt werden. Für sie gibt es eine Entschädigung von maximal 20 Prozent. Diese Unternehmen mit Jahresumsätzen von bis zu 5 Millionen können bei entsprechenden Fixkosten mit einer Maximalentschädigung von 1 Million Franken à fonds perdu rechnen. Nach unserer Vorstellung haben die Kantone an diese 6 Milliarden Franken 30 Prozent zu zahlen. Wir werden in der Detailberatung darauf zurückkommen.

Dann haben wir ein zweites Paket von 4 Milliarden Franken. Das übernimmt der Bund nach unseren Vorstellungen zu 100 Prozent. Diese 4 Milliarden sind aufgeteilt. 3 Milliarden sind dabei für grössere Betriebe vorgesehen, die vor allem in mehreren Kantonen tätig sind, die also Filialnetze haben. Mit der Schliessung der Detailhandelsgeschäfte ist dieses Problem etwas in den Vordergrund gerückt. Wir gehen davon aus, dass in diesem Bereich etwa 2500 Unternehmungen sind. Hier kann eine Maximalentschädigung - wir kommen dann im Detail darauf - bis zu 10 Millionen Franken à fonds perdu geltend gemacht werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Knapp 70[NB]000 Betriebe mit einem Umsatz unter 5 Millionen werden kantonal abgehandelt. Die Kantone beteiligen sich mit einer Maximalentschädigung von 1 Million. Wir gehen von 2500 Betrieben aus, die bis zu 5 oder 10 Millionen à fonds perdu erhalten können. Für grössere Betriebe - wir werden das im Detail beraten - sind 3 Milliarden Franken vorgesehen.

Dann hat der Bund eine weitere Milliarde, das ist die Bundesratsreserve. Diese haben wir von 750 Millionen gemäss der letzten Session auf 1 Milliarde Franken aufgestockt. Wir sehen vor, dass wir diese Reserve nach der Krise einsetzen werden, um Härtefälle der Härtefälle abzugelten und auch etwas prospektiv in die Zukunft zu schauen. Schwergewichtig dürften hier dann die Tourismuskantone entsprechende Forderungen geltend machen. Ich spreche nicht nur vom Wintertourismus, sondern insbesondere dann auch noch vom städtischen Tourismus, der ebenfalls in diesem Jahr keine internationale Kundschaft haben wird. Wir müssen dann nach der Krise beurteilen, wie wir das entsprechend abhandeln.

Das ist dieses Härtefallprojekt: 10 Milliarden Franken, aufgeteilt in 6 Milliarden und in diese 4 Milliarden, die der Bund vollständig übernimmt.

Wichtig ist: Es ist ein Härtefallprogramm. Wir können keinesfalls jeden einzelnen Fall abhandeln, sondern es braucht eine gewisse Linie. Es ist ein Härtefallprogramm - nicht jeder hat dann Anspruch auf alles, was ihm entgangen ist, sondern wir vergüten Härtefälle. Wir haben diese Härtefälle auch bei den natürlichen Personen in der Arbeitslosenversicherung im Fall von Stellenverlust, von fehlenden Lehrstellen usw. Es bleibt ein Härtefallprogramm und ist keine lückenlose Vergütung. Das müssen wir einfach wissen.

Vielleicht zum Vollzug: Es wird ja immer wieder bemängelt, dass die Kantone hier im Vollzug hinterherhinken. Da muss man ehrlicherweise sagen, dass es auch etwas die Schuld des Bundes oder die Folge der bundesrätlichen Beschlüsse ist. Wir haben zu dieser Vorlage seit dem 19. Dezember 2020 mit den Kantonen vier Vernehmlassungen durchgeführt, weil der Bundesrat immer wieder neue Massnahmen beschlossen hat. Das hat dazu geführt, dass wir diese Vorlage ändern mussten. Die Kantone haben sich ständig bemüht und sind auch daran, die Änderungen entsprechend umzusetzen. Wir stehen sehr eng in Kontakt mit den Kantonen. Ich selbst habe seit Dezember wöchentlich mindestens eine Konferenz mit der Finanz- und der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz, um das entsprechend abzugelten. Die Kantone sind also so gut wie möglich eingebunden.

Wo stehen die Kantone? Wir gehen davon aus, dass gut 70[NB]000 Gesuche eintreffen könnten, dass 70[NB]000 Betriebe betroffen sein können. Bis Ende Februar sind gut 30[NB]000 Gesuche bei den Kantonen eingereicht worden. Gut 14[NB]000 Gesuche sind bis Ende Februar geprüft und von diesen 14[NB]000 rund 12[NB]000 bewilligt worden. Es gibt also auch immer wieder Gesuche, die zurückgegeben werden müssen, weil sie nicht vollständig sind oder die Grundlage dazu fehlt. Inzwischen wurden zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Franken ausbezahlt. Das läuft also.

Der Vorwurf an die Kantone, dass der Vollzug zu wenig rasch geht, ist meiner Meinung nach zum grossen Teil ungerechtfertigt. Die Kantone arbeiten, aber wir verteilen zum ersten Mal in der Geschichte der Schweiz einfach so Geld; 10[NB]000 Millionen Franken werden bezahlt, und das muss geprüft werden. In einigen Monaten wird man uns sonst dann fragen: "Weshalb habt ihr das nicht genau angeschaut?" Ich verstehe durchaus die Liquiditätssorgen, die einzelne Betriebe haben. Es ist aber angelaufen, im Föderalismus vielleicht etwas langsamer als im Frühjahr, als wir mit Notrecht handeln konnten. Es beginnt aber zu laufen, und wir sind hier auf gutem Wege. Das ist also das Härtefallprogramm.

Der zweite Teil, den wir Ihnen unterbreiten, ist der Bereich der Arbeitslosenversicherung. Hier sind folgende Massnahmen vorgesehen:

Eine Erhöhung der Anzahl Taggelder für die versicherten Personen: Wir verlängern das noch einmal um drei Monate, weil die Arbeitslosigkeit durch diesen Lockdown länger dauern wird. Es gibt auch Minderheitsanträge für eine Verlängerung um fünf Monate. Wir beantragen Ihnen, dass wir, wie letztes Jahr, die Entschädigungen für Kurzarbeit über die Bundeskasse nehmen, damit das nicht die Arbeitslosenversicherung belastet. Das heisst, wir beantragen Ihnen in Nachtragskrediten 6 Milliarden Franken Kurzarbeitsentschädigung zulasten der Bundeskasse. Das sind die Kurzarbeitsentschädigungen, die auf diesen Lockdown zurückzuführen sind.

Zu berücksichtigen ist auch, und das ist kein Antrag, dass die Belastung der Arbeitslosenkasse aufgrund der höheren Arbeitslosenzahl steigen wird. Im Moment rechnen wir mit Zusatzbelastungen in Höhe von rund 2 Milliarden Franken. Das werden wir dann relativ bald über Lohnabzüge zu bezahlen haben, es sei denn, der Bund greife auch hier noch einmal ein. Wir gehen aber davon aus, dass die Arbeitslosenkasse die Maximalverschuldung in diesem Jahr nicht übersteigen wird; das wären 8 Milliarden Franken. Würden die 8 Milliarden Franken überstiegen, müssten wir das entweder über die Bundesrechnung oder über die Geltendmachung höherer Lohnabzüge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlen. So viel zur Arbeitslosenversicherung.

Zusätzlich gibt es folgende Abweichungen vom Arbeitslosengesetz: die Aufhebung der Voranmeldefrist für Kurzarbeit, die Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Kurzarbeitsbewilligungen auf sechs Monate und eine Kompetenzerteilung an den Bundesrat, die Kurzarbeit von derzeit 18 auf maximal 24 Monate zu erhöhen. Das ist eine Kompetenzerteilung, weil wir ja noch nicht wissen, wie wir letztlich aus dieser Situation herauskommen werden. Konkret sind das: Härtefälle für Unternehmen, Arbeitslosenversicherung, Kurzarbeit für natürliche Personen.

Es gibt auch noch weitere Elemente. Diese sind zwar von geringerer Bedeutung, stehen aber trotzdem im Gesetz. Die Motion, die Sie uns im Dezember überwiesen haben, setzen wir um und leisten einen Beitrag von 20 Millionen Franken an die öffentlichen Kinderkrippen, die bisher nicht profitieren konnten. Die Umsetzung dieser Motion kostet, wie gesagt, 20 Millionen Franken. Dann gibt es eine Ausfallentschädigung für Kulturschaffende; auch diesbezüglich haben Sie uns beauftragt. Es geht also jetzt darum, nicht nur Kulturunternehmen, sondern auch Kulturschaffende unterstützen zu können. Diese Unterstützung ist mit einer Rückwirkung auf den 1. November vorgesehen, damit keine Lücke entsteht. Im Moment beantragen wir Ihnen dazu keine zusätzlichen Kredite. Im Budget für dieses Jahr sind 100 Millionen Franken eingestellt.

Weitere Dinge haben wir ebenfalls geprüft. Das eine ist die Neueröffnung der Covid-19-Kredite, was ja immer wieder [PAGE 78] gefordert wird. Unserer momentanen Einschätzung zufolge könnten die Zahlungen der Kantone noch vor einer etwaigen Neuauflage der Covid-19-Kredite eintreffen, denn wir müssten das Ganze zuerst mit den Kantonen aufgleisen und bräuchten dazu einen entsprechenden Kredit. Somit wären wir nicht vor Mitte April zur Wiederaufnahme dieses Programms bereit. Wir glauben auch, dass im Moment mit den A-Fonds-perdu-Beiträgen und der Möglichkeit von Darlehen, die den Kantonen ebenfalls offensteht, die Liquidität für die Unternehmen gesichert werden kann. Zugleich glauben wir aber, und das hat auch die WAK-S beraten, dass in der Zeit nach der Covid-19-Krise wahrscheinlich noch einmal ein solches Programm aufgelegt werden muss - nicht im Sinne von A-Fonds-perdu-Beiträgen, sondern als Investitionsmöglichkeiten für die nächsten Jahre.

Ich habe es vorhin gesagt: Verschiedene Betriebe, gerade auch im Tourismusbereich, werden in den nächsten Jahren grosse Mühe haben. Irgendwann haben wir kein Geld mehr zu verteilen. In einer nächsten Phase könnten wir allenfalls mit Bürgschaften versuchen, Investitionen zu ermöglichen und der Wirtschaft, die jetzt am Boden ist, wieder auf die Beine zu helfen. Im Moment sind wir zurückhaltend mit Bürgschaftsprogrammen, würden aber durchaus sehen, dass man das als Element für eine spätere Phase einsetzen kann.

Dann gibt es noch eine Arbeitsgruppe zu den Seilbahnen und zum Wintertourismus. Wir prüfen die Frage des touristischen Verkehrs zurzeit und werden sie nach Ende dieser Saison beurteilen. Im Moment ist diesbezüglich nichts vorgesehen, ausser für einzelne Skilifte. Hilfe für die grösseren, zusammenhängenden Transporteinrichtungen würden wir dann möglicherweise über die Gesetze zum öffentlichen Personenverkehr abhandeln. Wir prüfen in einer Arbeitsgruppe mit den Kantonen die Auswirkungen, möchten das aber entscheiden, wenn wir die ganze Wintersaison beurteilen können. Das ist also noch ein offener Punkt.

Das ist der Inhalt dieses Gesetzes. Wir glauben, dass wir damit die Folgen dieser Beschlüsse, dieser Einschränkungen, sowohl für die Unternehmen wie für die natürlichen Personen einigermassen abfedern können. Es ist aber ein Härtefallprogramm. Wir versuchen, Härten zu mildern. In Zusammenarbeit mit den Kantonen sind wir eigentlich, so glaube ich, gut unterwegs. Wir versuchen, in diese hektische Situation Ruhe hineinzubringen und entsprechende Sicherheit zu schaffen. Mit diesem Gesetz kann das gemacht werden. Die beste Lösung für alle ist eine möglichst rasche Rückkehr zum normalen Betrieb. Ich glaube, das ist die grosse Herausforderung. Je rascher wir das schaffen - das hängt mit Impfungen, mit Tests, auch mit einer gewissen Disziplin der Bevölkerung zusammen -, desto besser. Das muss das grosse Ziel sein.

Wenn Sie mir noch eine Schlussbemerkung als Finanzminister erlauben: Ich weiss, dass dieses Geld notwendig ist. Wir müssen es einsetzen, weil die Folgen gemildert werden müssen. Wir müssen aber auch an die nächsten Jahre denken. Wir können nicht für alles und jedes die Mittel zur Verfügung stellen. Wir müssen uns auf die Härtefälle beschränken.

Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten, und ich danke Ihrer Kommission. Denn wir sind ja sozusagen in einem Dialog, um Erfahrungen aus der Praxis einzubringen. Verschiedene Elemente, die Sie in die Vorlage eingebracht haben, waren notwendig. Wir hatten sie in der Hitze des Gefechts noch nicht erkannt.

So gesehen danke ich für den Dialog, der stattgefunden hat. Die Vorlage hat durch Sie einige Verbesserungen erfahren, aber einige Punkte werde ich dann noch bekämpfen müssen, weil sie uns zu weit gehen.