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Minder Thomas · Ständerat · 2021-03-04

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-04

Wortprotokoll

Zu meinem Antrag zu Absatz 4bis: Es ist ein Fehler, dass der Bundesrat in der besonderen Lage alleine einen Lockdown, eine Ausgangssperre, eine grossräumige Grenzabriegelung und die Schliessung sehr wichtiger Branchen erlassen kann. Derart wichtige und einschneidende Entscheidungen, welche Millionen von Bürgerinnen und Bürgern betreffen, müssen demokratischer und breiter abgestützt sein. Sind sie es, ist die Akzeptanz in der Bevölkerung markant grösser und besser. Zurzeit erlaubt das Epidemiengesetz dem Bundesrat, solche Massnahmen in Alleinregie zu fällen. Die vielen Vorstösse respektive Anträge in der SGK-N und der WAK-N zeigen, dass das Parlament einen markant grösseren Einfluss auf Pandemiemassnahmen nehmen möchte; dies für Schliessungen, nun aber auch für Öffnungen.

Wir sollten das unbedingt korrigieren - dies im Hinblick auf eine allfällige dritte Welle -, einerseits ganz allgemein im Epidemiengesetz im Hinblick auf kommende Epidemien, andererseits als Sofortmassnahme heute, im Covid-19-Gesetz, betreffend die aktuelle Pandemie.

Mein Einzelantrag betrifft den aktuellen Fall, also das Covid-19-Gesetz. Für die allgemeine Änderung im Epidemiengesetz hat Kollege Stark eine entsprechende Motion eingereicht. Nur, Kollege Stark: Eine Änderung im Covid-19-Gesetz ist schneller vorgenommen als eine Überarbeitung des Epidemiengesetzes.

In unserem direkt-demokratischen Politsystem mit dem Souverän als letztem und oberstem Hüter über unsere Entscheidungen müssen alle sehr wichtigen Entscheidungen breiter abgestützt sein als heute. Ein bundesrätlicher Entscheid, der die Gesellschaft und die Wirtschaft millionenfach tangiert, Millionen und Milliarden kostet, müsste an und für sich vom Volk oder zumindest vom ganzen Parlament abgesegnet sein. Das Volk zu befragen, dauert natürlich viel zu lange. Solche Massnahmen dem Parlament vorzulegen, wäre eher machbar, wohl aber nicht mehrheitsfähig in unserem Miliz- und Halbmilizparlament.

Damit bleibt als unterste Mitwirkungsmöglichkeit der Einbezug der zuständigen Kommissionen. Das absolute Minimum, eine äusserst einschneidende Massnahme des Bundesrates während einer Pandemie breiter abzustützen, ist ein Vetorecht von beiden zuständigen parlamentarischen Kommissionen, wohlverstanden nur in der besonderen Lage. Legen beide Schwesterkommissionen zu einem bundesrätlichen Entscheid von sehr grosser Tragweite ihr Veto ein, so darf der Bundesrat diesen nicht erlassen, respektive er muss ihn widerrufen. Das Vetoprinzip soll nur, aber immerhin in folgenden vier Fällen gelten: allgemeiner Lockdown, Schliessung einer sehr bedeutenden wirtschaftlichen Branche, weiträumige Grenzschliessung und allgemeine Ausgangssperre.

Keine der vier Massnahmen kommt von einer Minute auf die andere und auch nicht von einem Tag auf den anderen. In [PAGE 82] allen vier Fällen soll der Bundesrat bei den zuständigen Kommissionen vorsprechen. In allen vier Fällen steht dem Bundesrat genügend Zeit zur Verfügung, seine Entscheidungen breiter abstützen zu lassen.

Die Kommissionen, insbesondere die während einer Pandemie zuständigen Kommissionen, tagen regelmässig. Aktuell sind dies die SGK und die WAK und vielleicht auch die SPK. Bei erhöhter Dringlichkeit können sie problemlos innert kürzester Zeit zusammengerufen werden. Die von mir beantragte Veto-Variante im Sinne eines Mitbestimmungsrechts unserer Kommissionen existiert bereits für die vorläufige Anwendung von völkerrechtlichen Verträgen. Dort können die beiden APK das Veto ergreifen. Der Mechanismus ist also nichts Neues, sondern bereits bekannt.

Ich bitte um Zustimmung zu meinem Antrag.

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