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Zanetti Roberto · Ständerat · 2021-03-04

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-04

Wortprotokoll

Der Antrag zu Absatz 3bis ist in der ersten WAK-Sitzung deponiert worden, als man noch von einem anderen Grundmodell ausging, wonach sich die Höhe des Beitrages prozentual zum Umsatz richtet. Dieser Antrag wollte eigentlich den Schwelleneffekt bei grösseren Unternehmungen entschärfen.

Die Frage der Schwelleneffekte stellt sich immer noch. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich habe die Lösung noch nicht gefunden, wie man das redaktionell und mathematisch umsetzen kann. Ich gehe davon aus, dass da Differenzen bestehen werden und wir uns im Rahmen der Differenzbereinigung zu dieser Frage noch ein paar Überlegungen machen müssen; dies vor allem deshalb - das wurde im Rahmen der Kommissionssitzung gesagt -, weil da bereits Anwaltskanzleien in den Startlöchern seien. Wenn etwas in der Verordnung geregelt ist, kann das angefochten werden. Wenn es hingegen im Gesetz geregelt ist, kann das nicht[NB]angefochten[NB]werden, weil wir dort keine Verfassungsgerichtsbarkeit haben. Man muss sehr genau abschätzen, was man im Gesetz und was man in der Verordnung formulieren will.

Die Idee hier war eigentlich, keine Schwellen zu schaffen und zu sagen, dass es ab einem gewissen Umsatz mit einer degressiven Kurve aufgefangen wird. Das war an sich ein raffiniertes Modell. Sie sehen auch hier: Die Koalition ist quantitativ nicht sehr breit, aber immerhin qualitativ. Sie ist ideologisch breit gespannt. Es wäre wirklich spannend gewesen, das hier zu diskutieren. Im Moment ist es aber technisch und handwerklich überlebt, weil man einen Modellwechsel vorgenommen hat.

In diesem Sinne ziehe ich nach Rücksprache mit dem Mitunterzeichnenden die Minderheitsanträge zu den Absätzen 3bis und 3ter zurück.

Der Minderheitsantrag zu Absatz 3quater war quasi der Symmetrieantrag zur Sonntagsarbeit. Ich würde sagen, er bewegte sich institutionell und vorgehensmässig auf einer ähnlichen Seriositätsflughöhe. Die emotionalen Reaktionen auf der jeweiligen Gegenseite waren auch ziemlich symmetrisch. Mir war aber natürlich auch bewusst, dass da ein paar Probleme auftauchen würden. Immerhin wäre dieser Steuerzuschlag wesentlich moderater als derjenige, der beabsichtigt war und den wir gerade eben vorhin abgewendet haben.

Um Zeit zu gewinnen, ziehe ich auch den Minderheitsantrag zu Absatz 3quater zurück, ebenfalls nach Rücksprache mit den Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern. Diese Solidaritätsabgaben-Idee müsste man vielleicht einmal weiterpflegen. Sie hätte zu 1 Milliarde Franken Zusatzeinnahmen für den Finanzminister geführt. Da hätte er zweifellos Freude gehabt. Der Antrag ist aber leider zurückgezogen, und damit muss ich Ihre Freude bereits dämpfen.