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preparatory:AB 277248

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-03-04

Wortprotokoll

Der Bundesrat schlägt Ihnen ja vor, die Verlängerung der Taggelder für arbeitslose Personen auf die Monate März, April, Mai 2021 - also um drei Monate - auszudehnen. Die Minderheit möchte sie rückwirkend auch noch auf die Monate Januar und Februar 2021 erstrecken.

Wir sind der Meinung, dass wir mit unserem Vorschlag die Aussteuerungen, die unmittelbar durch Covid-19 verursacht werden, weitgehend auffangen können. Bei einer Rückwirkung in diesem Sinne lässt sich schon nicht vom Tisch wischen, dass es einen relativ hohen administrativen Aufwand gibt, weil man nicht mehr alle Personen, die man damals entlassen hat, wieder finden wird. Mit dieser Rückwirkung würden auch Beträge bezahlt, ohne dass die Betroffenen die entsprechenden Pflichten wahrnehmen mussten, also zum Beispiel, dass man sich um eine neue Stelle bemühen soll. Daher ist diese Rückwirkung aus unserer Sicht problematisch.

Ich möchte doch darauf hinweisen, dass das wahrscheinlich fast der gewichtigste Antrag ist, über den Sie entscheiden. Die Mehrkosten dieser Rückwirkung betragen gemäss[NB]SECO 1,3 Milliarden Franken zulasten der Arbeitslosenkasse. Aus unserer Sicht genügt das, was wir Ihnen vorschlagen. Damit ist das aus unserer Sicht abgedeckt. Wenn Sie dem Antrag der Minderheit zustimmen, dann belasten Sie die Arbeitslosenkasse zusätzlich mit 1,3 Milliarden Franken. Das ist aus unserer Sicht im Rahmen dieser Rückwirkung nicht gerechtfertigt.

Ich bitte Sie also, bei der Mehrheit zu bleiben und den Antrag der Minderheit Rechsteiner Paul abzulehnen.

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