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de Courten Thomas · Nationalrat · 2021-03-04

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-04

Wortprotokoll

Auch meinerseits herzlichen Dank für das Interesse gegenüber der Berichterstattung der GPK. Ich schliesse mich ebenfalls dem Dank an, der für die Unterstützung und die Arbeit des Sekretariates ausgesprochen wurde. Ich darf Ihnen als Präsident der Subkommission EDI/UVEK Bericht erstatten. Auch unsere Arbeit war selbstverständlich von den Ereignissen rund um die Covid-19-Pandemie geprägt.

Im Rahmen ihrer Abklärungen zur Bewältigung der Covid-19-Krise durch die Bundesbehörden befasste sich die GPK-N mit der internationalen Zusammenarbeit des EDI und[NB]des[NB]BAG in der Pandemie. Die Kommission möchte einerseits klären, auf welche Informationen sich das Departement und das Bundesamt stützten, um die internationalen Entwicklungen der Pandemie zu verfolgen und zu evaluieren, und andererseits untersuchen, welche Gespräche zur Bewältigung der Gesundheitskrise auf internationaler Ebene stattfanden.

Da Covid-19 bei seinem Auftreten zu Beginn des Jahres 2020 eine neue und bis dahin weitgehend unbekannte Infektionskrankheit darstellte, war die Erhebung und Aufbereitung einschlägiger wissenschaftlicher Informationen von zentraler Bedeutung für die Bewältigung der Pandemie. Die wissenschaftlichen Grundlagen der bundesrätlichen Massnahmen und der Gesundheitsempfehlungen des BAG wurden auch von unserer Subkommission kritisch hinterfragt und sorgten für intensive Debatten in der Bevölkerung, im Parlament und[NB]in den Medien. Vor diesem Hintergrund beschloss die GPK-N zu untersuchen, wie das BAG mit den wissenschaftlichen Informationen zum Coronavirus umging und welcher Austausch zwischen den Bundesbehörden und der Wissenschaft zur Krisenbewältigung stattfand.

Das Management wichtiger medizinischer Güter war ein weiterer zentraler Tätigkeitsbereich der Bundesbehörden in der Corona-Krise, insbesondere in der ersten Welle. Die Schweiz war, wie zahlreiche andere Länder auch, mit Engpässen und Versorgungsproblemen bei Gütern und Präparaten konfrontiert, welche für die Gesundheitssicherheit von entscheidender Bedeutung sind; ich spreche die Masken, die Schutzausrüstungen, Tests, Medikamente, Impfstoffe usw. an. Die GPK-N nahm diesbezüglich verschiedene Abklärungen vor. Ich[NB]verweise für Details auf unseren ausführlichen Bericht, der Ihnen vorliegt.

Unsere Subkommission befasste sich des Weiteren mit der Angemessenheit des schweizerischen Pandemieplans und des Epidemiengesetzes, welche ja die zwei wesentlichen Instrumente für die Vorbereitung auf die Covid-19-Krise und deren Bewältigung darstellen. Die grössten Schwachstellen des Pandemieplans, die in der Krise zutage traten, waren namentlich der Fokus auf eine Influenzapandemie, die fehlende Verbindlichkeit der Vorschriften zur Vorratshaltung von medizinischem Material sowie bestimmte Defizite bei den Krisenmanagementstrukturen. Zudem waren einige Gesundheitsmassnahmen des Bundes zur Bekämpfung von Covid-19 nicht im Pandemieplan vorgesehen. Laut BAG sind die ersten Arbeiten zur Revision dieses Plans in Angriff genommen worden. Die Schwerpunkte werden in diesem Jahr 2021 festgelegt und veröffentlicht werden. Die Revision soll voraussichtlich bis Ende 2023 abgeschlossen sein.

Was das Epidemiengesetz anbelangt, kamen wir zum Schluss, dass sich das im Gesetz vorgesehene dreistufige Modell bewährt hat. Der Bundesrat hat so schrittweise auf die Pandemie reagieren können. In den Augen unserer Kommission und des BAG wäre es sinnvoll, wenn bestimmte zusätzliche Massnahmen, insbesondere in Bezug auf die Meldepflichten, die Sicherstellung der Spitalkapazitäten, die Kostenregelungen für Tests oder das Materialmanagement, bereits im Rahmen der normalen oder besonderen Lage vorgesehen werden könnten.

Im Weiteren tauschte sich die GPK-N im November mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesamtes für Sozialversicherungen aus. Diese präsentierten der Kommission die Massnahmen, die angesichts der Corona-Krise im Bereich der Sozialversicherungen ergriffen wurden. Die GPK-N konzentrierte sich bei ihren Arbeiten auf die Umsetzung des Systems des Erwerbsersatzes für Selbstständigerwerbende.

Die Umsetzung dieses Systems für Selbstständige - vor allem die schwache Aufsicht des BSV über die Auszahlung der Entschädigung - wurde verschiedentlich kritisiert. Einige Medien berichteten darüber, dass gewisse Selbstständigerwerbende die Entschädigung nach der Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit im Sommer 2020 weiter bezogen, da die Unterstützung automatisch für alle Bezügerinnen und Bezüger verlängert wurde, sofern diese nicht ausdrücklich auf die Auszahlung verzichteten.

Nach Meinung der GPK-N bleiben verschiedene Fragen in diesem Dossier offen, insbesondere im Zusammenhang mit den geplanten Massnahmen zur Verhinderung von Missbrauch beim Corona-Erwerbsersatz und mit der Beaufsichtigung der Umsetzung durch die zuständigen Bundesbehörden. Die Kommission wird dieses Thema 2021 weiter vertiefen.

Wir haben noch zwei weitere Themen angesprochen. Zuerst zum elektronischen Patientendossier (EPD): Die GPK-N verfolgt die Einführung des EPD seit 2017. In[NB]diesem[NB]Zusammenhang hat sie in den letzten Jahren insbesondere die personellen Ressourcen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb) zur Erfüllung seiner Aufsichtsrolle sowie die Rollenverteilung zwischen dem Edöb und dem Bundesamt für Gesundheit thematisiert. Nachdem Anfang 2020 angekündigt wurde, dass sich die eigentlich für den Frühling 2020 vorgesehene Einführung des EPD in Spitälern und Rehakliniken verzögern würde, liess sich die GPK-N vom Edöb und von dem BAG über den Stand der Arbeiten sowie über die grössten diesbezüglichen Herausforderungen informieren.

Im Weiteren befassten wir uns mit dem Impfstoffmangel in der Schweiz. Die GPK-N beschäftigte sich 2019 und 2020 als Fortsetzung der Arbeit in den vorhergehenden Jahren erneut mit den Problemen, mit welchen die Schweiz im Bereich der Impfstoffversorgung konfrontiert ist. Konkret kommt es in der Schweiz immer öfters zu Lieferengpässen bei verschiedenen Impfstoffen, was besonders bei den Säuglingsimpfstoffen problematisch sein kann.