Fischer Roland · Nationalrat · 2021-03-04
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2021-03-04
Wortprotokoll
Gemäss Artikel 10 des Bundesgesetzes über aussenwirtschaftliche Massnahmen berichtet der Bundesrat der Bundesversammlung mindestens einmal jährlich über wichtige Fragen der Aussenwirtschaftspolitik. Der uns vorliegende Bericht des Bundesrates zur Aussenwirtschaftspolitik 2020 kommt dieser Bestimmung nach und gibt uns wiederum einen umfassenden Einblick in die internationalen wirtschaftspolitischen Aktivitäten der Schweiz.
Zusammen mit diesem Bericht unterbreitet der Bundesrat Ihnen auch den Bericht über zolltarifliche Massnahmen im Jahr 2020 sowie drei Bundesbeschlüsse zur Genehmigung: den Bundesbeschluss über die Genehmigung von verschiedenen Abkommen im Zusammenhang mit der Änderung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln; den Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderung der Liste LIX-Schweiz-Liechtenstein bezüglich Würzfleisch; den Bundesbeschluss über die Genehmigung zolltarifarischer Massnahmen.
An ihrer Sitzung vom 16. Februar hat Ihre Aussenpolitische Kommission vom Bericht Kenntnis genommen. Sie ist ohne Gegenstimme auf die drei Bundesbeschlüsse eingetreten und hat diese in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen.
Es ist nicht überraschend, dass im vergangenen Jahr die Bewältigung der Covid-19-Krise auch in der Aussenwirtschaftspolitik im Zentrum der Arbeiten des Bundesrates und der Verwaltung stand. Wir dürfen zur Kenntnis nehmen, dass die Schweiz die Krise aus wirtschaftlicher Sicht relativ gut bewältigen konnte. Der Einbruch des BIP war im Jahr 2020 mit real minus 2,9 Prozent gemäss den provisorischen Schätzungen des SECO im internationalen Vergleich relativ moderat. Dazu beigetragen haben nicht zuletzt die umfangreichen Unterstützungsprogramme des Bundes und der Kantone zugunsten der Unternehmen und des Arbeitsmarktes. Sie haben [PAGE 159] einen grossen Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage verhindert.
Wir können aber auch feststellen, dass der für die Schweizer Volkswirtschaft überaus wichtige internationale Handel und die globalen Wertschöpfungs- und Lieferketten auch in der Krise relativ gut funktionierten. Auch dadurch wurde ein grösserer Einbruch der Wirtschaftsleistung verhindert. Die Krise zeigt uns aber einmal mehr, wie wichtig für die Schweiz der möglichst diskriminierungsfreie, gut abgesicherte und entwicklungsfähige Zugang zu ausländischen Märkten ist.
Im Zentrum der Diskussionen in der Aussenpolitischen Kommission standen neben den aussenwirtschaftlichen Belangen der Covid-19-Krise unter anderem die Wirtschaftsbeziehungen zu China, der nachhaltige Aussenhandel, die Unternehmensverantwortung, die Investitionskontrollen und natürlich die wirtschaftlichen Beziehungen zur Europäischen Union.
Bezüglich des Europa-Dossiers wurde in der Kommission von verschiedener Seite bemängelt, dass dem Rahmenabkommen im Bericht zu wenig Raum eingeräumt wurde. Schliesslich handelt es sich um einen Rahmenvertrag, der die zukünftigen wirtschaftlichen Beziehungen mit unserem wichtigsten Handelspartner, der Europäischen Union, regelt. Die Auswirkungen einer Unterzeichnung oder einer Nichtunterzeichnung des Abkommens sind dementsprechend gross, geht es doch um den Fortbestand des bilateralen Wegs. Eine ausführlichere Berichterstattung des Bundesrates über Fortschritte oder auch Rückschritte beim Abschluss dieses Abkommens hätte deshalb den Bericht zweifellos bereichert.
Über alles hinweg wurde der Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik im Jahr 2020 in der Kommission jedoch gut aufgenommen. Ich bedanke mich im Namen der Kommission beim Bundesrat und seinen Mitarbeitenden herzlich für den Bericht, aber auch für ihren grossen Einsatz im vergangenen Jahr zugunsten der Schweizer Aussenwirtschaft.
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, von den Berichten Kenntnis zu nehmen und den drei Bundesbeschlüssen zuzustimmen.