Friedli Esther · Nationalrat · 2021-03-08
Friedli Esther · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-08
Wortprotokoll
Wir beraten heute bereits die zweite Revision des Covid-19-Gesetzes. Am 25. September 2020 haben wir dieses Gesetz zum ersten Mal verabschiedet, am 18. Dezember 2020 hatten wir die erste Revision mit Gesetzesanpassungen in verschiedenen Artikeln. Das vorliegende Gesetz bietet die Grundlage für gesundheitspolizeiliche Massnahmen in Zusammenhang mit Covid-19 wie auch für Massnahmen zur Bekämpfung der negativen Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft.
Bei diesem Gesetz überstürzen sich die Ereignisse fast laufend. Wir sind heute an einem ganz anderen Punkt, als wir am 18. Dezember 2020 waren. Denn nach der Verabschiedung der ersten Revision hat der Bundesrat die Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wiederum massiv verschärft. So sind seit dem 22. Dezember 2020 Restaurants, Freizeit- und Sporteinrichtungen in der Schweiz weitestgehend geschlossen, Veranstaltungen untersagt. Vom 18. Januar bis 1. März 2021 war der grösste Teil der Läden in der Schweiz geschlossen, und seither gilt auch eine Homeoffice-Pflicht.
All diese Massnahmen bringen mit sich, dass die angedachten finanziellen Mittel für die Unterstützung der Unternehmen, der Arbeitnehmenden, der Arbeitslosen und der Kulturschaffenden nicht ausreichen. Wir als Parlament müssen nur wenige Wochen nach der Debatte im Dezember angesichts der weitreichenden Massnahmen des Bundesrates erneut hohe finanzielle Mittel zur Unterstützung der Betroffenen sprechen oder dringliche Gesetzesbestimmungen verabschieden.
Der Lead in dieser besonderen Lage liegt beim Bundesrat. Unsere Kommission hat sich Anfang Januar und Anfang Februar mit Briefen an den Bundesrat gewandt, doch diese fanden dort wenig Gehör. So haben wir dem Bundesrat mitgeteilt, dass wir, wie auch die Mehrheit der Kantone, eine Schliessung der Läden als nicht zielführend erachten; dies, weil neben den gesundheitlichen auch die wirtschaftlichen Folgen im Auge behalten werden müssen.
Die Mehrheit unserer Kommission macht sich grosse Sorgen um die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen dieser Pandemie. Dennoch ist sehr unklar, wann Gastronomie- oder Sportbetriebe ihre Tätigkeiten wieder aufnehmen können; dies trotz Schutzkonzepten, Massentests oder anlaufenden Impfungen. Wir sind aber auch überzeugt, dass es in der aktuellen Situation eine rasche und zielgerichtete Unterstützung der Betroffenen braucht, sei das mit Härtefallhilfen für Unternehmen oder mit den Unterstützungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende. Hier fordern wir einheitlichere Lösungen und raschere Unterstützung.
Der Bundesrat hat am 17. Februar dem Parlament eine erneute dringliche Änderung des Covid-19-Gesetzes, einen Bundesbeschluss über die Finanzierung der Härtefallmassnahmen nach dem Covid-19-Gesetz sowie eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zugeleitet; dies sind die Vorlagen 1, 2 und 3. Kernpunkte der bundesrätlichen Vorlagen sind die finanziellen Mittel für die Beteiligung des Bundes an den Härtefallmassnahmen der Kantone, Anpassungen der Covid-19-Massnahmen bei der Arbeitslosenversicherung, Massnahmen zugunsten der von der öffentlichen Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung sowie die Ausfallentschädigung an Kulturschaffende.
Für die finanzielle Beteiligung des Bundes an den Härtefallmassnahmen schlägt der Bundesrat vor, die genauen finanziellen Angaben, die Zahlen nicht mehr im Covid-19-Gesetz, sondern neu in einem Bundesbeschluss über die Finanzierung der Härtefallmassnahmen, das ist die Vorlage 2, festzuhalten. Es sind dies insgesamt 8,2 Milliarden Franken Bundesbeiträge.
Bei der Vorlage 3, dem Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung, geht es um die Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Kurzarbeitsentschädigung für die Jahre 2020 und 2021. Der Bundesrat beantragt hier 6 Milliarden Franken.
Ihre Kommission hat die Vorlagen an zwei Sitzungen in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer und verschiedenen Spezialisten der Bundesverwaltung beraten. Im Rahmen der Beratungen der Vorlage hat Ihre Kommission weitere Ergänzungs- und Änderungsvorschläge diskutiert und bringt diese heute vor. Zudem hat der Ständerat als Erstrat letzte Woche weitere Ergänzungen verabschiedet. Die Fülle von Anträgen, die über den Entwurf des Bundesrates hinausgehen, ist auch ein Zeichen, dass sich das Parlament bei der Bewältigung der Corona-Pandemie wieder verstärkt einbringen will und muss.
Aufgrund der vielen Anträge beraten wir die vorläufige Vorlage heute nach dem Eintreten in vier Blöcken. Ich werde bei den jeweiligen Blöcken zu den einzelnen Anträgen kurz Stellung nehmen. Kurz vorab nun Folgendes:
In Block 1 wird es um die ersten Artikel der neuen Vorlage zum Covid-19-Gesetz gehen. Zunächst geht es um die Grundsätze; letzte Woche wurden im Ständerat neue Bestimmungen bei den Grundsätzen beschlossen. Zudem werden wir in diesem Block die wichtige Thematik der Öffnung der Unternehmen sowie die Handlungsspielräume der Kantone diskutieren.
In Block 2 konzentrieren wir uns auf die Härtefallmassnahmen für Unternehmen. Wir haben im Dezember bei den Härtefallmassnahmen Änderungen vorgenommen. Das Härtefallkonzept sieht vor, dass der Bund Grundsätze festlegt, die Auszahlung erfolgt jedoch über die Kantone. Da sich die Kantone an den Kosten auch mitbeteiligen, können sie vom Bund abweichende Bestimmungen erlassen. Die Kommission hat festgestellt, dass die kantonalen Unterschiede teilweise gross sind, und beantragt daher, dass der Bundesrat für eine koordinierte Umsetzung der Massnahmen sorgt und[NB]namentlich einen Mindeststandard für die Leistungen setzt.
Neben verschiedenen Anträgen bei den Grundsätzen wird es hier auch noch um einen wichtigen Kernpunkt gehen: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Millionen [PAGE 222] Schweizerfranken sollen zu 100 Prozent vom Bund mit einheitlichen Kriterien unterstützt werden.
In Block 3 werden wir zu den Massnahmen in den Bereichen Schutz des einheimischen Bodens, Mietrecht, Kultur, Veranstaltungen, Sport, Medien und zu den Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls sprechen. Sie sehen, es ist eine Vielfalt von Themen, die aufgenommen wurden.
In Block 4 werden wir schliesslich noch das Thema Sonntagsverkäufe sowie die Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung beraten.
Dass es das Parlament jetzt braucht, davon ist die Kommission überzeugt. Sie hat daher in der Gesamtabstimmung den Entwurf des Covid-19-Gesetzes mit 23 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Den beiden anderen Erlassen hat sie mit 23 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung bzw. mit 21 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung allen Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen.