Stöckli Hans · Ständerat · 2021-03-08
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-08
Wortprotokoll
Ich bin froh, dass auch die Mehrheit einsieht, dass wir diesen Experimentierartikel nicht als eine totale Blankodelegationsnorm fassen dürfen. Allein mit der Übernahme von Absatz 5 werden die Bedingungen, die normalerweise für solche Experimentierformen gestellt werden, aber nicht erfüllt. Deshalb hat der Nationalrat auch in Absatz 1bis die entsprechenden Bestimmungen aufgenommen.
Das Rechtsgutachten des Bundesamtes für Justiz besagt ganz klar, dass solche Definitionen, deren Festlegung wir nun dem Bundesrat übergeben wollen, richtigerweise nicht in einer Verordnung geregelt werden sollten. Sie sollten, um Artikel 164 der Bundesverfassung gerecht zu werden, auf Gesetzesstufe erfolgen. Ich bin klar der Meinung, dass wir in Absatz 1bis der Fassung des Nationalrates folgen und die entsprechenden Definitionen für einen Experimentierartikel auch auf Gesetzesstufe aufnehmen sollten.
Ich ersuche Sie aus tiefer Überzeugung mit verfassungsrechtlichem Hintergrund, in diesem Fall dem Antrag der Minderheit Carobbio Guscetti zuzustimmen.