Bangerter Käthi · Nationalrat · 2002-11-26
Bangerter Käthi · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-11-26
Wortprotokoll
Ich äussere mich zuerst allgemein zum Budget und nehme kurz zum EDI und zum EVD Stellung.
Für mich unverständlich spät und für Budgetanpassungen wirklich im allerletzten Augenblick hat der Bundesrat von der angespannten Wirtschaftslage endlich Kenntnis genommen. Dies geschah jedoch erst dann, als er festgestellt hatte, dass der Eingang der Mehrwertsteuer und der Verrechnungssteuer bei weitem nicht seinen Erwartungen entspricht. Mit nun um 1 Milliarde Franken tiefer geschätzten Einnahmen und mit gezielten Kürzungen, verbunden mit einer Kreditsperre von insgesamt 320 Millionen Franken, legt uns der Bundesrat ein Budget vor, das der Schuldenbremse entspricht. Unser Ziel muss es sein, dieses Budget auch nach der Beratung schuldenbremsenkonform zu halten. Willkürliche Aufstockungen liegen nicht drin - im Gegenteil: Wir müssen sehr sorgfältig abwägen, wie und wohin die Gelder fliessen sollen. Ich gehe davon aus, dass auch das nächste Jahr noch ein schwieriges Jahr sein wird, denn Gewinnwarnungen und Überlebensübungen von immer mehr Unternehmen sind Zeichen, die auch die Budgetdebatte im nächsten Jahr überschatten werden. Hohe Steuereinnahmen werden sicher nicht zu erwarten sein. Der Bundesrat hat denn auch vorausschauend einen Korrekturbedarf von bis zu 1,6 Milliarden Franken für den Finanzplan angekündigt.
Das Budget wollen wir heute beraten. Eine Rückweisung bringt nichts, im Gegenteil. In wirtschaftlich schwierigem Umfeld muss der Bundesrat handeln können. Das kann er nur mit einem gültigen Budget. Aus diesem Grund empfehle ich, den Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion abzulehnen.
Bei den gezielten Kürzungen empfehle ich, den Anträgen des Bundesrates zu folgen - mit Ausnahme des Strassenbaus. Hier hat die Finanzkommission eine Erhöhung vorgenommen; dieser Erhöhung ist zuzustimmen, und zwar aus zwei Gründen:
1. Der Strassenbau wird durch zweckgebundene Steuern finanziert; die entsprechenden Mittel wären mit 3,7 Milliarden Franken grundsätzlich vorhanden.
2. Investitionen in den Nationalstrassenbau sind nicht einfach a priori Investitionen in Beton. Es sind Investitionen in die Erschliessung einer Region, damit diese wirtschaftlich sich entwickeln und Arbeitsplätze schaffen kann; es sind Investitionen, die Menschen, die an stark befahrenen Strassenzügen wohnen, entlasten und ihnen damit zu mehr Lebensqualität verhelfen.
Verschiedene Kantone haben ausführungsreife Projekte, die bei einer neuerlichen Verzögerung um drei bis fünf Jahre [PAGE 1755] hinausgeschoben werden müssten. Eine Verzögerung hätte grosse strukturelle Nachteile und würde auch zu erheblichen Mehrkosten führen.
Im EDI wurde die Bildung von gezielten Kürzungen ausgenommen, was richtig ist. Hier gibt es verschiedene Minderheitsanträge, auf die ich in der Detailberatung zurückkommen werde. Jetzt verweise ich nur auf den Minderheitsantrag Fässler, der die individuelle Prämienverbilligung um 1 Milliarde Franken aufstocken will. Der Bundesrat, die Bundesverwaltung und die Finanzkommission haben sich in harter Kleinarbeit bemüht, dem Parlament ein Budget vorzulegen, das der Schuldenbremse, das heisst dem Volkswillen, entspricht. Die SP-Fraktion versucht mit einem Federstrich, die ganze Arbeit zunichte zu machen. Ein solches Gebaren ist eine Verhöhnung des Volkswillens, ist schlicht eine Provokation.
Beim EVD empfehle ich mit einer Ausnahme - der Investitionshilfe für Berggebiete -, der Mehrheit zu folgen. Vor allem bei den Beihilfen und Zulagen für die Milchwirtschaft ist der Mehrheit zuzustimmen. In den vergangenen Jahren wurden diese Zulagen nicht wie vorgesehen und von der Landwirtschaft versprochen abgebaut, was sich im Nachhinein als Bärendienst an der Milchwirtschaft entpuppt hat. Ich werde auch darauf in der Detailberatung zurückkommen.
Bei der Beratung muss es unser oberstes Ziel sein, ein Budget zu verabschieden, das der Schuldenbremse entspricht. Zukunftsgerichtete und nachhaltige Finanzpolitik ist nur über den Finanzplan zu erreichen. Dieser entspricht jedoch nicht der Schuldenbremse. Deshalb nehmen wir in ablehnendem Sinne davon Kenntnis. Gleichzeitig empfehle ich, dem Postulat der Finanzkommission "Überarbeitung des Finanzplanes durch Aufgabenverzichte" (02.3631) zuzustimmen. Neue Aufgaben werden in Zukunft nur zu finanzieren sein, wenn alte, überholte Aufgaben aufgehoben werden. Dies braucht eine grundsätzliche Diskussion, die wir im nächsten Jahr zu führen haben.