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Grossen Jürg · Nationalrat · 2021-03-08

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2021-03-08

Wortprotokoll

Ich möchte uns noch einmal die Situation vor Augen führen, in der wir mit diesem Gesetz stecken. Dieses Gesetz wurde im letzten Jahr geschaffen, um die Pandemie vom Frühling 2020 zu erledigen. Das war die eigentliche Idee des Bundesrates, und das gerade unmittelbar vor der zweiten Welle. Der Umgang mit der Pandemie im Spätsommer 2020 muss heute als klarer Fehler taxiert werden. Deshalb beraten wir dieses Gesetz nun auch schon zum dritten Mal; es ist bereits die zweite Revision. Der Bundesrat hat im letzten Herbst zu wenig angemessene gesundheitliche Massnahmen beschlossen. Die zweite Welle hat uns dann voll erwischt. Sie führte auch international gesehen zu deutlich überdurchschnittlich hohen Todeszahlen.

Diese Auswirkungen und in der Folge auch die einschneidenden wirtschaftlichen Eingriffe hätte man mit angemessener Voraussicht und mit entsprechenden Massnahmen vermeiden können. Der Bundesrat und, ehrlich gesagt, auch wir als Parlament haben leider zu kurzsichtig agiert. Das Parlament hat derweil sogar mit sinnlosen Nationalratserklärungen von sich reden gemacht und hat mit aus der Hüfte geschossenen Briefen aus den Kommissionen heraus den Beweis erbracht, dass es auch nicht in der Lage ist, dieser Pandemie mit der nötigen Verantwortung und Vernunft adäquat zu begegnen.

Im Winter wurde das Covid-19-Gesetz dann schon wieder massiv überarbeitet und selbst während der Session mit zusätzlichen Hauruck-Aktionen nochmals stark ausgebaut und verändert. Die mangelnde Weitsicht von Bundesrat und Parlament hat sich gerade bei der Wirtschaftshilfe akzentuiert: Die Gelder fliessen nicht oder nur zaghaft. Die Amtsstellen - Bund und Kantone - sind komplett überlastet. Die Bürokratie ist für die Betroffenen nach wie vor unsäglich.

Das Frustpotenzial wächst dadurch täglich. Statt mit Krediten und klaren Regeln für den Krediterlass zu operieren, wurde auf das ursprünglich vom Bundesrat gar nicht gewollte Härtefallsystem gesetzt, Artikel 12 des Covid-19-Gesetzes. Das Wort "Härtefall" - ich habe es nachgeschaut - kommt in der Botschaft des Bundesrates vom 20. August 2020 nur einmal vor, und zwar im Sinne, dass es keinen Sachverhalt für Härtefälle gebe.

Das Parlament hat diesen Härtefall-Gesetzesartikel in der Herbstsession dann gegen den Willen des Bundesrates eingeführt, und mittlerweile hängt an diesem Härtefallhaken in der Covid-Felswand nahezu das ganze Gewicht. Klar, es gibt noch den zweiten Anker, das ist die Kurzarbeit. Aber die Härtefallklausel ist ein sehr, sehr wichtiger Teil des Ganzen.

So kurzfristig zu legiferieren, birgt die Gefahr von starken Ungleichbehandlungen durch schnelle Regeländerungen. Die Unterstützungsmassnahmen für die Wirtschaft, die Arbeitnehmenden, die Arbeitgebenden und die Selbstständigerwerbenden ändern dauernd, und Gesuche müssen doppelt und dreifach eingereicht werden. Statt nachhaltige Lösungen zu etablieren, wurde auf kurzfristige Hilfen gesetzt. Es ist jedoch unmöglich, bei dieser Komplexität angemessene, massgeschneiderte Lösungen umzusetzen.

Die aktuellen Probleme bei der Wirtschaft, bei der Kultur und beim Sport usw. werden teilweise noch lange dauern. Es bleiben Ungerechtigkeiten bestehen, und das ist auch für uns als Gesetzgeber sehr frustrierend. Uns bleibt nun die Aufgabe, den Blick möglichst weit genug in die Zukunft zu richten, zu verbessern und nachzujustieren, wo das möglich ist - so etwa mit dem Auftrag an den Bundesrat, bei den Themen Impfen, Testen, Quarantäne und Tracing deutliche Verbesserungen zu erzielen, zum Beispiel durch die Umsetzung von zeitgemässen digitalen Lösungen.

Hier muss ein Ruck durch die Politik und die Amtsstuben gehen. Wir sind zu langsam und zu passiv unterwegs, die drohende dritte Welle sitzt uns im Nacken. Nur mit einem richtig guten Schutzsystem können für die Gesellschaft und die Wirtschaft einschneidende Massnahmen gelockert werden.

Uns bleibt derweil nichts anderes übrig, als bei der Unterstützung der betroffenen Arbeitnehmenden, Unternehmen, Kulturschaffenden und Sportclubs nachzubessern. Wir haben es hier nicht mehr mit einem kurzen staatlichen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit zu tun, sondern mit einem, der länger dauert und tiefe Wunden verursacht und hinterlässt.

Vor diesem Hintergrund ist es für die Grünliberalen klar, dass die Hilfsprogramme ausgeweitet und verstärkt werden müssen.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit und die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hatten lange Mühe, diesen Weitblick einzunehmen. In verantwortungslosen Hauruck-Aktionen wurden fixe Öffnungsdaten und ein Maulkorb für die Wissenschaft ins Gesetz geschrieben. Nun kommt hoffentlich heute die grosse Mehrheit unseres Rates allmählich auf den Pfad der Tugend zurück und lehnt solche unverantwortlichen Gesetzesbestimmungen ab - besser spät als nie!

Wir Grünliberalen treten auf die Vorlage ein und unterstützen, mit Ausnahme der Aufnahme von fixen Öffnungsdaten, grösstenteils die Anträge der Mehrheit der WAK-N.